Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, was mit dem Dienstwagen bei Kündigung passiert. Kann ich das Dienstauto bei Kündigung behalten? Die Antwort hängt von der Art der Nutzung ab: Rein dienstlich genutzte Firmenwagen müssen oft direkt nach Kündigung zurückgegeben werden. Zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen dürfen oft während der Kündigungsfrist oder Freistellung weiterverwendet werden, da sie als Teil der Vergütung gelten. Doch nach Ende des Arbeitsverhältnisses heißt es in der Regel: Rückgabe. Gibt es Ausnahmen? Können Sie eine Übernahme nach Kündigung des Autos verhandeln? In diesem Beitrag lesen Sie alles Wichtige zur Rückgabe von Dienstwagen und welche Optionen Sie haben.
Inhalt
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Wann muss der Firmenwagen bei Kündigung zurückgegeben werden?
Die Rückgabe des Dienstwagens bei Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu unterscheiden ist dabei, ob der Arbeitgeber den Firmenwagen während der Kündigungsfrist, einer möglichen Freistellung oder zum Ende des Arbeitsverhältnisses zurückfordert. Entscheidend ist zudem, ob der Dienstwagen auch privat genutzt werden durfte oder ausschließlich dienstlichen Zwecken diente.
3 Fragen über die Sie sich im klaren sein müssen:
- Art der Nutzung: Ist eine rein dienstliche Nutzung oder auch private Nutzung erlaubt?
- Zeitraum: Geht es um den Zeitraum der Kündigungsfrist, Freistellung oder nach der Kündigung?
- Vertragliche Regelung: Gibt es Klauseln im Arbeitsvertrag oder eine Dienstwagenvereinbarung, insbesondere zu Widerruf, Freistellung oder Kaufoptionen?
Wichtig: Mündliche Zusagen sind nicht viel wert. So gut wie alle Arbeitsverträge haben ein Schriftformerfordernis für zusätzliche Regelungen. Und auch im Verfahren ist es schwer eine mündliche Aussage zu belegen.
Dienstwagen mit privater Nutzung
Wurde der Dienstwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, wird diese Nutzung als geldwerter Vorteil betrachtet und muss entsprechend versteuert werden (in der Regel nach der 1%-Regelung). Der Dienstwagen ist also Teil des Gehalts, was bedeutet, dass Sie Anspruch auf die Nutzung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses haben – und das auch bei Freistellung.
Die private Nutzung des Dienstwagens ist ein wesentlicher Bestandteil der Vergütung. Diese Vergütung kann der Arbeitgeber nicht einfach kürzen oder entziehen, ohne eine gültige Vertragsänderung vorzunehmen. Sollte Sie mit einer solchen Änderung nicht einverstanden sein, bleibt dem Arbeitgeber nur die Option einer Änderungskündigung. Diese erfordert jedoch bestimmte Kündigungsgründe, besonders wenn der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Der Anspruch auf private Nutzung bleibt also, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Der Dienstwagen muss also spätestens am letzten Arbeitstag oder gemäß vertraglicher Vereinbarung zurückgegeben werden. Viele Arbeitgeber haben Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine vorzeitige Rückforderung z.B. bei Freistellung erlauben. Ein solcher Widerrufsvorbehalt muss jedoch spezifisch und nicht zu allgemein gefasst sein, um wirksam zu sein. Es ist ratsam, den Arbeitsvertrag auf spezifische Klauseln zum Widerruf oder zur Nutzung während der Freistellung zu überprüfen und von einem Anwalt auf Wirksamkeit prüfen zu lassen. Da der Dienstwagen mit privater Nutzung jedoch wie gesagt Gehaltsbestandteil ist, kann dieser nicht so einfach bei Freistellung zurückgefordert werden. Sollte der Arbeitgeber den Wagen unberechtigt vorzeitig zurückfordern, also ohne vertragliche Grundlage, können Sie Schadensersatz für den entgangenen Privatnutzungswert verlangen.
Dienstwagen nur zur dienstlichen Nutzung
War der Dienstwagen ausschließlich für dienstliche Zwecke vorgesehen, muss er zurückgegeben werden, sobald er für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr benötigt wird. Bei einer Freistellung nach der Kündigung, kann der Firmenwagen also in der Regel sofort zurückverlangt werden. Doch auch hier lohnt sich ein Blick in Arbeitsvertrag und Dienstwagenvereinbarung, ob spezielle Regelungen zur Rückgabe vorhanden sind.
Dienstwagen bei fristloser Kündigung
Wenn einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird, muss er den Dienstwagen üblicherweise sofort zurückgeben, selbst wenn er eine Kündigungsschutzklage erhebt. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen privat nutzt und gegen die Kündigung klagt. Dann kann der Arbeitgeber den Wagen nur vorzeitig zurückfordern, wenn er durch eine gerichtliche Anordnung (also einstweilige Verfügung) glaubhaft nachweist, dass er den Kündigungsprozess gewinnen wird. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss glaubhaft machen, dass seine Kündigung rechtmäßig war, um den Dienstwagen vorab zurückzuerhalten.
Dienstfahrzeug während der Kündigungsschutzklage
Während einer Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer die ihm überlassenen Arbeitsmittel, wie ein Dienstauto, nach Ablauf der Kündigungsfrist zunächst zurückgeben. Wenn eine Kündigungsschutzklage erfolgreich ist und das Arbeitsverhältnis rückwirkend als fortbestehend gilt, hat der Arbeitnehmer nicht nur Anspruch auf das ausgefallene Gehalt. Sondern auch auf die Nutzung von arbeitsvertraglich zugesicherten Benefits, wie dem Dienstwagen. Sollte der Dienstfahrzeug während der Kündigungsfrist entzogen worden sein, haben Sie Anspruch auf den entgangenen geldwerten Vorteil. Dies gilt so für den gesamten Zeitraum, in dem die Kündigung unwirksam war.
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Dienstwagen nach Kündigung behalten
Viele Arbeitnehmer wollen den Dienstwagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses kaufen. Haben Sie also den Wunsch den Dienstwagen für den privaten Gebrauch zu behalten, lohnt es sich mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen. Typischerweise wird eine solche Vereinbarung in Aufhebungsverträgen oder bei der Verhandlung einer Abfindung getroffen. Zu welchen Konditionen Sie den Dienstwagen kaufen können hängt stark von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. In einigen Unternehmen gibt es hierzu auch spezielle Betriebsvereinbarungen oder andere interne Policies.
Dienstwagen Kaufpreis und Abfindung
Wird der Kauf des Firmenwagens bei Kündigung mit einer Abfindung zusammen geregelt, kann der Kaufpreis mit dem Nettobetrag der Abfindung verrechnet werden. Ist der Kaufpreis jedoch niedriger als der Verkaufswert des Fahrzeugs auf dem Markt, entsteht so für den Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil in Höhe der Differenz zwischen den beiden Beträgen. Dadurch kann es zu Nachforderungen durch das Finanzamt kommen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, können Sie entweder auf dem Gebrauchtwagenmarkt recherchieren oder den Firmenwagen von einem Sachverständigen schätzen lassen. Wie beim normalen Gebrauchtwagenkauf sind für die Bewertung des Verkehrswerts insbesondere Modell, Baujahr, Fahrzeugzustand sowie Kilometer und (Sonder-)Ausstattung von Bedeutung.
Ein Beispiel:
Ihr Dienstwagen ist 5 Jahre alt und wurde von Ihnen dienstlich als auch privat intensiv genutzt.
- Bruttolistenpreis: 50.000 €
- Aktueller Verkehrswert: 20.000 €
- Kaufpreis vom Arbeitgeber: 15.000 €
- Geldwerter Vorteil: 5.000 €
Der Kaufpreis kann dann z.B. mit einer Abfindung verrechnet werden. Wenn Sie also eine Abfindung bei 5.000 € Bruttomonatsgehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einem Faktor von 0,8 ausgehandelt haben, wird ihre Abfindung – wenn alles im selben Kalenderjahr ausgezahlt wird – mit einem Steuersatz von ca. 40 % besteuert. Also:
- Abfindung brutto: 0,8 * 5.000 € * 10 = 40.000 €
- Abfindung netto: 0,6 * 40.000 € = 24.000 € (bei 40%)
Von diesen 24.000 € würden Sie nun den Kaufpreis von 15.000 € an Ihren Arbeitgeber zahlen. Dann würde Ihnen 9.000 € der Abfindung und der Dienstwagen verbleiben. Zusätzlich haben Sie aber 5.000 geldwerten Vorteil erlangt, indem Sie einen niedrigeren Kaufpreis bezahlt haben, als das Auto wert ist. Dieser muss nun ebenfalls versteuert werden, höchstwahrscheinlich mit dem Spitzensteuersatz von 42 % womit weitere 2.100 € von den verbleibenden 9.000 € der Abfindung an das Finanzamt gehen.
- Abfindung netto: 24.000 €
- Kaufpreis Dienstauto: 15.000 €
- Abfindung rest: 9.000 €
- Steuerlast geldwerter Vorteil: 2.100 € (5.000 € * 0,42 Spitzensteuersatz)
Ergebnis: 6.900 € netto Abfindung zuzüglich des Dienstwagens im Wert von 20.000 €
Steuertipps und Steuerfallen
Zur Reduzierung der Steuerlast gibt es in Deutschland (leider) keine großen Tricks. Dennoch gibt es ein paar Regelungen, die so in bestimmten Fällen helfen können:
- Wird der Dienstwagen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Abfindung überlassen, kann die Fünftelregelung zu einer Steuerentlastung führen.
- Gemäß § 37b Abs. 2 EStG besteht die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von 30 %. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kaufpreisverbilligung einen Betrag von 10.000 Euro nicht überschreiten darf.
Generell sollten Sie das Thema Steuern bei der Verhandlung Ihrer Abfindung immer im Auge behalten. Unser Brutto-Netto-Abfindungsrechner (Abfindung) hilft, einen ersten Überblick über die steuerlichen Folgen des eigenen “Abfindungspakets” zu erhalten. Wir haben außerdem 10 Tipps, wie Sie bei Abfindung Steuern sparen können in unserem Blog für Sie zusammengefasst.
Abfindung bei Auflösung des Arbeitsvertrags durch Urteil
Wird das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgericht aufgelöst, weil die Weiterführung dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, bestimmt das Gericht die Höhe der Abfindung, so § 9 KSchG. In diesem Fall ist ein privat genutzter Dienstwagen mit dem geldwerten Vorteil bei der Berechnung der Abfindung in Ansatz zu bringen.
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Dienstwagen bei Kündigung – Diese Klauseln sind unwirksam
Arbeitsverträge und Dienstwagenvereinbarungen haben oft Klauseln die dem Arbeitgeber das Recht geben
- die private Nutzung des Dienstwagen vorzeitig zu widerrufen oder
- den Leasingvertrag mit Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitnehmer zu übertragen.
Oftmals sind diese Klauseln so jedoch unwirksam.
Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens
Ist Ihnen die private Nutzung des Dienstwagens vertraglich zugesichert, darf der Arbeitgeber diese nicht willkürlich widerrufen. Eine Widerrufsklausel, die dem Arbeitgeber erlaubt, die private Nutzung jederzeit ohne sachlichen Grund zu widerrufen, ist nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 19.12.2006, 9 AZR 294/06) zu weit, also unwirksam. Eine gültige Widerrufsklausel muss also sachliche Gründe nennen, wie z.B. eine Freistellung, ein ruhendes Arbeitsverhältnis, eine Änderung der Arbeitsaufgabe oder den Verlust der Fahrerlaubnis. Allgemeine “wirtschaftliche Gründe” genügen nicht; sie müssen konkret in der Klausel genannt werden. Zusätzlich ist der Vorbehalt des Widerrufs nur gültig, wenn der Verlust der Privatnutzung des Dienstfahrzeugs weniger als 25% Ihres Bruttomonatseinkommens beträgt.
Liegt einer der genannten Gründe vor, kann Ihr Arbeitgeber den Firmenwagen bei Kündigung zurückfordern, muss Ihnen aber so aber auch eine angemessene Auslauffrist (i.d.R. von einem Monat) gewähren, um ein Ersatzfahrzeug zu organisieren. Selbst im Falle einer Freistellung darf der Dienstwagen in der Regel erst zum Monatsende zurückgefordert werden, da der geldwerte Vorteil für die gesamte Zeit zu versteuern ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Fehlt so eine Widerrufsklausel oder sind keine der Gründe gegeben, ist ein Entzug nur durch eine Änderungskündigung möglich, was jedoch hohe Anforderungen an die Begründung stellt.
Übernahme des Leasingsvertrags
Viele Arbeitgeber stellen die Dienstwagen mittels eines Leasingsvertrags bereit. Dienstwagen-Leasingverträge haben meist eine fixe Mindestlaufzeit. Also versuchen Arbeitgeber in der Dienstwagenvereinbarung die Kosten im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Mitarbeiters auf diesen umzulegen. Diese 3 Klauseln sind dabei üblich:
- Sie sollen, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den privat und dienstlich genutzten Dienstwagen zurückzugeben, aber dennoch für die Restlaufzeit des Leasingvertrags die anfallenden Raten in einem Einmalbetrag zahlen.
- Sie sollen, nach einer Eigenkündigung die Mehrkosten für die Auflösung des Leasingvertrages tragen.
- Sie sollen, die Mehrkosten der Sonderausstattung für die Dauer der Restlaufzeit des Leasingvertrages zahlen.
Diese Klauseln sind in der Regel unwirksam, da sie eine unzulässige Kündigungserschwerung und so eine Einschränkung der Berufswahlfreiheit darstellen.
Wurde der Dienstwagen dagegen vorwiegend privat genutzt und war nicht für dienstliche Tätigkeiten notwendig (also auf Ihren Wunsch überlassen), liegt das Hauptinteresse bei Ihnen als Arbeitnehmer. Dann kann eine Übernahme- bzw. Eintrittspflicht bei (eigenverschuldeter) Beendigung ausnahmsweise wirksam sein. Dann können Sie zwar so auch den Dienstwagen behalten, müssen aber auch die Zahlung der Leasingraten übernehmen.
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Welche Rechte habe ich bei unberechtigter Rückforderung?
Wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen vorzeitig und unberechtigt zurückfordert, haben Arbeitnehmer mehrere Rechte, um sich zu schützen:
- Anspruch auf Weiternutzung: Wie weiter oben bereits erwähnt, darf der Arbeitgeber privat genutzte Fahrzeuge, während der Kündigungsfrist oder einer Freistellung also in der Regel nicht ohne vertragliche Grundlage zurückverlangen. Solche Arbeitsmittel gelten als geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nutzen darf.
- Widerrufsklausel: Viele Arbeitsverträge oder Dienstwagenvereinbarungen haben eine Klausel die private Nutzung (mit oder ohne Grund) vorzeitig zu widerrufen. Gerade der Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam und sollte von einem Anwalt geprüft werden. Allgemeine Klauseln, die dem Arbeitgeber eine einseitige Rückforderung ohne sachlichen Grund ermöglichen, sind oft unwirksam.
- Schadensersatz: Wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen vorzeitig und ohne rechtliche Grundlage zurückfordert, können Sie Schadensersatz für den entgangenen Privatnutzungswert verlangen. Der Schadensersatz basiert auf der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzung (so z. B. 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat).
Insgesamt ist es also ratsam, den Arbeitsvertrag sorgfältig auf Widerrufs- und Rückgabebedingungen zu prüfen und sich bei unberechtigter Rückforderung rechtlich beraten zu lassen, da der Arbeitgeber in solchen Fällen auch für entstandene Schäden haftet.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Dienstwagen nach Kündigung
Muss ich den Dienstwagen sofort zurückgeben, wenn ich kündige?
Nicht unbedingt. Wenn der Dienstwagen auch privat genutzt wurde, dürfen Sie ihn in der Regel bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter nutzen, so auch bei einer Freistellung. Prüfen Sie jedoch Ihren Arbeitsvertrag auf spezifische Regelungen.
Kann ich meinen Firmenwagen nach der Kündigung behalten?
Unter bestimmten Bedingungen, wie einer Kaufoption oder als Teil einer Abfindung, ist es möglich, den Dienstwagen zu behalten. Dies muss jedoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Was passiert mit dem Dienstwagen bei fristloser Kündigung?
Bei einer fristlosen Kündigung muss der Dienstwagen in der Regel sofort zurückgegeben werden. Wenn der Wagen privat genutzt wurde und eine Kündigungsschutzklage läuft, darf der Arbeitgeber ihn nur vorzeitig zurückfordern, wenn er durch eine einstweilige Verfügung die Rechtmäßigkeit der Kündigung nachweist.
Kann mein Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens bei Kündigung widerrufen?
Ein Widerruf der privaten Nutzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Diese müssen vertraglich geregelt und konkret begründet sein. Allgemeine Formulierungen im Vertrag ohne genaue Gründe sind also meist unwirksam.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Dienstwagen vorzeitig zurückfordert?
Wenn keine Vertragsgrundlage für eine vorzeitige Rückforderung besteht, können Sie Schadensersatz für den entgangenen Privatnutzungswert verlangen.
Muss ich den Leasingvertrag für den Firmenwagen nach Kündigung übernehmen?
Üblicherweise ist eine Klausel, die Sie zur Übernahme des Leasingvertrags verpflichtet unwirksam. In Ausnahmefällen – wenn der Dienstwagen nicht für Dienstzwecke überlassen wurde – kann eine Klausel wirksam sein.
Was kann ich tun, wenn der Dienstwagen bei Kündigung unberechtigt zurückgefordert wird?
Wird der Dienstwagen unberechtigt und ohne Vertragsgrundlage zurückgefordert, können Sie Schadensersatz für den entgangenen Privatnutzungswert verlangen. Eine Rechtsberatung kann hier helfen, um so Ihre Ansprüche zu sichern.
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