Abwicklungsvertrag nach Kündigung: Alle Vor- und Nachteile

  • Timo Sauer
  • 30. Januar 2024
  • 15:54
Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag (auch: “Abwicklungsvereinbarung”) legt nach einer Kündigung die Bedingungen fest, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtig sind. Dazu gehören z.B. die Vereinbarung einer Abfindung, deren Höhe oder das Rückgabedatum des Dienstwagens. Ein Abwicklungsvertrag kann sinnvoll sein, um Kündigungsfolgen im Detail zu regeln und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Vor allem für den Arbeitgeber macht das oft Sinn. Arbeitnehmer dagegen müssen aufpassen –  vor allem wegen einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der folgende Blogartikel enthält die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Ein Abwicklungsvertrag (oder “Abwicklungsvereinbarung”) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der das “Wie” einer Beendigung regelt.
  • Das unterscheidet ihn vom Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis selber beendet. Der Abwicklungsvertrag klärt nur die Folgen, z.B. einer bereits ausgesprochenen Kündigung. 
  • Inhaltlich regelt ein Abwicklungsvertrag oft Themen wie Klageverzicht, Abfindungshöhe, die genauen Bedingungen, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird (z.B., wann ein Dienstwagen zurück zu geben ist) und eventuelle “ Streitfragen“.
  • Man riskiert aber mit einem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Rechtsverluste wegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage und – abhängig von den konkreten Vereinbarungen – auch ungünstige Bedingungen. Wir raten daher immer, vor Unterschrift einen Anwalt auf einen Abwicklungsvertragsentwurfs “draufschauen zu lassen”.

Was regelt ein Abwicklungsvertrag? 

Ein Abwicklungsvertrag (auch: “Abwicklungsvereinbarung”) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er wird nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Ziel ist es, die Modalitäten der Beendigung einvernehmlich zu regeln. Anders als ein Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht direkt, sondern klärt die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung

Typische Regelungsgegenstände eines Abwicklungsvertrags können u.a. folgende Themen sein:

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Unterschiede zwischen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich selbst – und zwar ohne vorangegangene Kündigung. Beim Abwicklungsvertrag hingegen liegt bereits eine Kündigung (oder auch ein Aufhebungsvertrag) vor. Das Arbeitsverhältnis ist also offiziell schon beendet. Jedenfalls, wenn die Kündigung wirksam ist. 

Der Fokus des Abwicklungsvertrags liegt also darauf, nach erfolgter Kündigung (oder Aufhebungsvertrag) die Abwicklung der Beendigung zu vereinfachen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Kündigungsfolgen zu regeln. Zu den typischen Regelungen zählen Abfindungszahlungen, die Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses oder die Einhaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen (siehe oben).

Unterschiede zwischen Abwicklungsvertrag und Kündigung

Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, ohne dass die Zustimmung der anderen Partei erforderlich ist. Der Abwicklungsvertrag dagegen erfordert Einverständnis beider Vertragsparteien und wird durch eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen. 

Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Einseitigkeit: Die Kündigung wird einseitig erklärt, der Abwicklungsvertrag ist eine beidseitige, “einvernehmliche” Regelung
  • Zweck: Eine Kündigung dient ausschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen dieser Beendigung etwa Abfindungen oder Freistellungen
  • Zeitpunkt: Abwicklungsverträge werden meist nach einer Kündigung geschlossen (können aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen sinnvoll sein, die demnächst auslaufen)

Zusammengefasst beendet die Kündigung das Arbeitsverhältnis selber, während ein Abwicklungsvertrag die Rahmenbedingungen einer bevorstehenden oder geplanten Beendigung auf Grund bereits erfolgter Kündigung regelt.

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Warum Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag kann Arbeitnehmern in mehreren Bereichen Vorteile bringen:

  1. Abfindung: Häufig beinhaltet der Vertrag eine Abfindung. Diese finanzielle Entschädigung hilft Arbeitnehmern, die Phase der Neuorientierung zu überbrücken, und bietet eine gewisse Sicherheit.
  2. Klärung von Streitfragen: Mit einem Abwicklungsvertrag wird die berufliche Zukunft rasch geklärt. Dies kann psychischen Druck und Unsicherheiten nehmen, die oft mit langwierigen Streitigkeiten verbunden sind. Arbeitnehmer wissen genau, wann und unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis endet.
  3. Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Einfluss auf den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses zu nehmen. Ein positives und qualifiziertes Zeugnis kann bei der Suche nach einem neuen Job immer noch ein Faktor sein.

Welche Risiken birgt ein Abwicklungsvertrag?

Auch wenn ein Abwicklungsvertrag (oder “Abwicklungsvereinbarung”) viele Vorteile bieten kann, gibt es einige Risiken, die Arbeitnehmer – abhängig von den Inhalten des jew. Vertrages – kennen sollten:

  1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wird der Vertrag von der Agentur für Arbeit als einvernehmliche Beendigung gewertet, droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Dies kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.
  2. Verzicht auf Kündigungsschutzklage: Mit der Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags verzichten Arbeitnehmer in der Regel auf das Recht, gegen die Kündigung zu klagen. Dies bedeutet, dass eventuelle Unwirksamkeiten der Kündigung nicht mehr beim zuständigen Arbeitsgericht überprüft werden können.
  3. Ungünstige Bedingungen: Ohne rechtliche Prüfung besteht die Gefahr, dass der Vertrag einseitig zugunsten des Arbeitgebers ausgestaltet ist. Arbeitnehmer sollten daher immer professionelle Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie unterschreiben.

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Worauf sollten Arbeitnehmer achten?

Ein gut gestalteter Abwicklungsvertrag kann viele Probleme vermeiden. Doch es gibt einige zentrale Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten:

  1. Allgemeines:  Wir empfehlen grundsätzlich, dass ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt den Vertrag prüft, um sicherzustellen, dass dieser keine “Fallstricke” enthält (z.B. mit Blick auf eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld). Dies gilt nicht nur für Fragen zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sondern insbesondere auch hinsichtlich der “fairen” Höhe einer Abfindung.
  2. Arbeitszeugnis: Wird ein Zeugnis gewünscht, sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass der Vertrag eine Verpflichtung zu einer konkreten, “sehr guten” und detaillierten Regelung zum Arbeitszeugnis enthält. Es ist hilfreich, wenn die Formulierung des Zeugnisses im Vertrag konkret festgelegt wird.
  3. Formulierungen zur Sperrzeit: Bestimmte Klauseln können helfen, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um Formulierungen, wo jedes Wort zählt und die daher genau überprüft werden sollten.
  4. Geheimhaltungs- und Konkurrenzklauseln: Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsklauseln und ähnliche, zum Teil weit in die Zukunft reichende Vereinbarungen von einem Anwalt geprüft werden und angemessen vergütet werden. Eine zu weit gefasste Konkurrenzklausel kann die berufliche Zukunft erheblich einschränken.

Was sind typische Klauseln im Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag enthält oft mehrere standardisierte Klauseln, die jedoch individuell angepasst werden können:

  • Abfindungszahlung: Hier wird geregelt, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Abfindung ausgezahlt wird. Die genaue Formulierung sollte klar und verbindlich sein.
  • Freistellung: Eine Freistellungsklausel klärt, ob und unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer bis zum Vertragsende von der Arbeitspflicht entbunden wird. Es ist wichtig, dass eine Freistellung bezahlt wird.
  • Zeugniserteilung: Der Vertrag sollte sicherstellen, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Arbeitnehmer können verlangen, dass eine Formulierung vorab vereinbart wird.
  • Rückabwicklung von Arbeitsmitteln: Arbeitnehmer sollten klären, welche Arbeitsmittel wie Laptops, Handys oder Dienstwägen zurückgegeben werden müssen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld wegen Abwicklungsvertrag? 

Ein besonders kritischer Punkt bei einem Abwicklungsvertrag ist die Frage der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit sieht einen solchen Vertrag oft als Hinweis auf eine einvernehmliche Trennung, was zu einer Sperrzeit führen kann. Arbeitnehmer können dies vermeiden, wenn sie Folgendes beachten:

  1. Formulierung der Kündigung: Der Vertrag sollte klarstellen, dass die Kündigung einseitig vom Arbeitgeber ausging. Dies kann ein entscheidender Faktor sein, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  2. Angemessene Abfindung: Die Abfindung sollte nicht deutlich über dem gesetzlichen Rahmen liegen, um Missverständnisse bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden.
  3. Beratung: Eine fachkundige Beratung hilft, rechtliche Stolperfallen zu umgehen und die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu minimieren.

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