

Ein Abwicklungsvertrag (auch: “Abwicklungsvereinbarung”) legt nach einer Kündigung die Bedingungen fest, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtig sind. Dazu gehören z.B. die Vereinbarung einer Abfindung, deren Höhe oder das Rückgabedatum des Dienstwagens. Ein Abwicklungsvertrag kann sinnvoll sein, um Kündigungsfolgen im Detail zu regeln und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Vor allem für den Arbeitgeber macht das oft Sinn. Arbeitnehmer dagegen müssen aufpassen – vor allem wegen einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der folgende Artikel enthält die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein Abwicklungsvertrag (oder “Abwicklungsvereinbarung”) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der das “Wie” einer Beendigung regelt.
- Das unterscheidet ihn vom Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis selbst beendet. Der Abwicklungsvertrag klärt nur die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
- Inhaltlich regelt ein Abwicklungsvertrag oft Themen wie Klageverzicht, Abfindungshöhe, die genauen Bedingungen, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird und eventuelle Streitfragen.
- Man riskiert aber mit einem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Rechtsverluste wegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage und – abhängig von den konkreten Vereinbarungen – auch ungünstige Bedingungen. Wir raten daher immer, den Vertrag vor Unterschrift durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Inhalte
Inhalte eines Abwicklungsvertrages
Ein Abwicklungsvertrag (auch: “Abwicklungsvereinbarung”) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er wird nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Ziel ist es, die Modalitäten der Beendigung einvernehmlich zu regeln. Anders als ein Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht, sondern klärt die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
Typische Regelungsgegenstände eines Abwicklungsvertrags können u.a. folgende Themen sein:
- Alle finanziellen Aspekte: Vergütung, Sonderzahlungen, Handhabung von Resturlaub und Überstunden etc.
- Freistellung: Regelung, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer bis zum Vertragsende von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Vergütung entbunden werden.
- Abfindung: Festlegung der Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung
- Sprinterklausel: Regelung, dass Arbeitnehmer vorzeitig ausscheiden kann mit Zahlung einer zusätzlichen “Sprinterprämie”.
- Arbeitszeugnis: Gesamtbewertung sollte zumindest festgelegt sein. Noch besser ist die Formulierung der Endfassung.
- Zeitpunkt und Modalitäten der Rückgabe eines Dienstwagens bzw. anderen Firmeneigentums (Laptops, Handys etc.)
- Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage
- Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsklauseln
- Erledigungsklausel: Alle offenen Ansprüche müssen verhandelt und im Abwicklungsvertrag klar geregelt sein, um diese nicht zu verlieren.
Wir empfehlen grundsätzlich, dass ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt den Vertrag vor Unterschrift prüft, um sicherzustellen, dass dieser keine Nachteile für den Arbeitnehmer enthält. Dies gilt vor allem bei Formulierungen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

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Unterschiede zwischen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und zwar ohne vorangegangene Kündigung. Beim Abwicklungsvertrag hingegen liegt bereits eine Kündigung vor.
Der Fokus des Abwicklungsvertrags liegt also darauf, nach erfolgter Kündigung die Abwicklung der Beendigung zu vereinfachen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Kündigungsfolgen zu regeln.
Unterschiede zwischen Abwicklungsvertrag und Kündigung
Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, ohne dass die Zustimmung der anderen Partei erforderlich ist. Der Abwicklungsvertrag dagegen erfordert Einverständnis beider Vertragsparteien und wird durch eine gemeinsame Vereinbarung nach Ausspruch einer Kündigung geschlossen.
Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Einseitigkeit: Die Kündigung wird einseitig erklärt, der Abwicklungsvertrag ist eine beidseitige, “einvernehmliche” Regelung
- Zweck: Eine Kündigung dient ausschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen dieser Beendigung, etwa Abfindungen oder Freistellungen etc.
- Zeitpunkt: Abwicklungsverträge werden meist nach einer Kündigung geschlossen (können aber auch vor Ablauf befristeter Arbeitsverträge sinnvoll sein.
Zusammengefasst beendet die Kündigung das Arbeitsverhältnis, während ein Abwicklungsvertrag die Rahmenbedingungen nach bereits erfolgter Kündigung regelt.
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Vorteile beim Abwicklungsvertrag
Ein Abwicklungsvertrag kann Arbeitnehmern in mehreren Bereichen Vorteile bringen:
- Abfindung: Häufig beinhaltet der Vertrag eine Abfindung. Diese finanzielle Entschädigung hilft Arbeitnehmern, die Phase der Neuorientierung zu überbrücken, und bietet eine gewisse Sicherheit.
- Klärung von Streitfragen: Mit einem Abwicklungsvertrag wird die berufliche Zukunft rasch geklärt. Dies kann psychischen Druck und Unsicherheiten nehmen, die oft mit langwierigen Streitigkeiten verbunden sind. Arbeitnehmer wissen genau, wann und unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis endet.
- Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Einfluss auf den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses zu nehmen. Ein positives und qualifiziertes Zeugnis kann bei der Suche nach einem neuen Job immer noch ein Faktor sein.
Nachteile beim Abwicklungsvertrag
Auch wenn ein Abwicklungsvertrag (oder “Abwicklungsvereinbarung”) viele Vorteile bieten kann, gibt es einige Risiken, die Arbeitnehmer – abhängig von den Inhalten des Vertrages – kennen sollten:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wird der Vertrag von der Agentur für Arbeit als einvernehmliche Beendigung gewertet, droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Dies kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.
- Verzicht auf Kündigungsschutzklage: Mit der Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags verzichten Arbeitnehmer in der Regel auf das Recht, gegen die Kündigung zu klagen. Dies bedeutet, dass eine eventuelle Unwirksamkeit der Kündigung nicht mehr beim zuständigen Arbeitsgericht überprüft werden kann.
- Ungünstige Bedingungen: Ohne rechtliche Prüfung besteht die Gefahr, dass der Vertrag einseitig zugunsten des Arbeitgebers ausgestaltet ist. Arbeitnehmer sollten daher immer professionelle Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie unterschreiben.
Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld wegen Abwicklungsvertrag
Ein besonders kritischer Punkt bei einem Abwicklungsvertrag ist die Frage der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit sieht einen solchen Vertrag oft als Hinweis auf eine einvernehmliche Trennung, was zu einer Sperrzeit führen kann. Arbeitnehmer können dies vermeiden, wenn sie Folgendes beachten:
- Formulierung der Kündigung: Der Vertrag sollte klarstellen, dass die Kündigung einseitig vom Arbeitgeber ausging. Dies kann ein entscheidender Faktor sein, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
- Angemessene Abfindung: Die Abfindung sollte nicht deutlich über dem gesetzlichen Rahmen liegen, um Missverständnisse bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden.
- Beratung: Eine fachkundige Beratung hilft, rechtliche Stolperfallen zu umgehen und die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu minimieren.

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