Ein Arbeitnehmer, der von einer Kündigung betroffen ist, kann mit einer Klage auf Wiedereinstellung seinen Anspruch auf Rückkehr in das Unternehmen geltend machen, falls der Grund für seine Entlassung entfallen ist. Ein typisches Szenario hierfür ist die Rücknahme einer betriebsbedingten Kündigung, wenn die ursprünglich zur Kündigung führenden Einsparungen nicht mehr erforderlich sind, weil sich die finanzielle Lage des Betriebs verbessert hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer somit eine Wiederaufnahme seiner Tätigkeit erwirken.
Jedoch ist ein solcher Anspruch an die Vorgabe geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis bereits beendet sein muss, was einen wesentlichen Unterschied zur Kündigungsschutzklage darstellt. Die Klage auf Wiedereinstellung setzt damit die tatsächliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses voraus. Weitere Differenzen zwischen beiden Klageformen werden im folgenden Abschnitt detailliert aufgeführt.
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Unterschiede zwischen Wiedereinstellungs- und Kündigungsschutzklage
Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Kündigungsschutzklage und einer Klage auf Wiedereinstellung:
Klage auf Wiedereinstellung: Im Gegensatz dazu steht bei der Klage auf Wiedereinstellung nicht die Überprüfung der Kündigung im Mittelpunkt. Stattdessen konzentriert sich das Verfahren auf die Realisierung einer neuen Anstellung nach einer bereits wirksam gewordenen Kündigung. Bei einem Prozesserfolg erfolgt die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers in das Unternehmen, wohingegen eine Abfindung in diesem Kontext ausgeschlossen ist.
Kündigungsschutzklage: Diese Klageform zielt darauf ab, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung juristisch zu hinterfragen. Sollte das Gericht die Kündigung als rechtswidrig bewerten, gilt sie als unwirksam. Der Arbeitnehmer wird so behandelt, als wäre nie eine Kündigung ausgesprochen worden und kann seine Arbeit nahtlos fortsetzen oder gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung in Form einer Abfindung erhalten.
Unter welchen Bedingungen besteht Anspruch auf Wiedereinstellung
Ein automatischer Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung ist im Gesetz nicht verankert. Unter welchen spezifischen Bedingungen ein Arbeitnehmer dennoch eine Wiedereinstellung erreichen kann, wird im nachfolgenden Abschnitt dargelegt.
- Änderung der Umstände: Anspruch entsteht, wenn sich die für die Kündigung relevanten Bedingungen verändern (Beispiel: Wegfall der Einsparungsgründe, wie bei einer Erholung der Unternehmensfinanzen nach betriebsbedingten Entlassungen.)
- Neue Einstellungsmöglichkeit: Insbesondere wenn zuvor gestrichene Positionen neu ausgeschrieben werden.
- Zeitliche Komponente: Der Kündigungsgrund muss innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist entfallen.
- Unzutreffende Prognose: Der Wiedereinstellungsanspruch beruht darauf, dass die ursprüngliche Einschätzung des Arbeitgebers über die Unternehmenszukunft nicht zutraf (Beispiel für falsche Prognose: Erwartete Geschäftseinbußen treten nicht ein und die Betriebsstätte bleibt entgegen der Annahme erhalten).
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Möglichkeiten für Erfolg einer Klage auf Wiedereinstellung – Eine Übersicht:
Nach betriebsbedingter Kündigung stehen die Chancen für eine Klage auf Wiedereinstellung unter bestimmten Bedingungen gut. Voraussetzung ist eine geänderte Situation, die zum Kündigungszeitpunkt so nicht erkennbar war.
Rechtlich komplizierter verhält es sich bei personenbedingter Kündigung und verhaltensbedingten Kündigungen. Hier liegt es im Ermessen des Gerichts, fallbasiert zu entscheiden. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer als unbegründet herausstellen, ist eher eine Kündigungsschutzklage sinnvoll, da eine Wiedereinstellung oft nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegt.
Bei fristlosen Kündigungen sind die Erfolgsaussichten für eine Klage auf Wiedereinstellung generell gering. Solche Kündigungen beruhen auf schweren Vorwürfen, und es geht vorrangig um das Feststellen der Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Im Falle einer Kündigung in der Probezeit besteht in der Regel kein Kündigungsschutz. Das minimiert die Chancen für eine erfolgreiche Klage auf Wiedereinstellung minimiert. Nur bei Verstößen gegen festgelegte Kündigungsregularien besteht überhaupt eine Chance auf juristischen Erfolg.
Wurde ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, kann ein Anspruch auf Wiedereinstellung bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die ursprünglichen Gründe für den Vertragsabschluss nicht mehr halten lassen. Eine Klage ist hierbei anwendbar, außer der Aufhebungsvertrag schließt die Möglichkeit einer Wiedereinstellung explizit aus.
Bei einer Kündigung während der Elternzeit ist dem Arbeitgeber in der Regel eine hohe rechtliche Hürde gesetzt. Hier empfiehlt sich eher eine Kündigungsschutzklage, da sich diese direkt auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung bezieht und somit erfolgversprechender sein kann als eine Klage auf Wiedereinstellung.
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