FAQ Kündigung wegen Bandscheibenvorfall

  • Timo Sauer
  • 6. Februar 2024
  • 23:08
Kündigung wegen Bandscheibenvorfall

Ist Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls rechtlich möglich? Ein Bandscheibenvorfall kann nicht nur erhebliche körperliche Beschwerden verursachen, sondern auch zu arbeitsrechtlichen Unsicherheiten führen. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob und wie sie durch ihre Erkrankung ihre Beschäftigung gefährden könnten. Eine Kündigung aufgrund eines Bandscheibenvorfalls ist ein komplexes Thema, das rechtliche Aspekte und individuelle Umstände berücksichtigt. In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Punkte zu Kündigungen in Verbindung mit einem Bandscheibenvorfall, klären über Ihre Rechte als Arbeitnehmer auf und geben Ihnen hilfreiche Hinweise, um sich in dieser herausfordernden Situation bestmöglich zu schützen. Wissen ist der erste Schritt zur Sicherheit – lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, gut informiert zu bleiben.

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Kann mein Arbeitgeber mir wegen eines Bandscheibenvorfalls kündigen?

Eine krankheitsbedingte Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls ist theoretisch möglich, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber müsste nachweisen, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt – also, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit langfristig bestehen bleibt. In der Praxis wird jedoch oft zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, insbesondere wenn der Arbeitgeber zuvor nicht versucht hat, Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anderweitig einzusetzen. Zudem können Sie die Prognose anfechten, indem Sie eine positive Einschätzung Ihres behandelnden Arztes vorlegen, die auf eine Besserung hinweist.

Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls erhalte?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen und innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ein ärztliches Gutachten mit einer positiven Prognose kann Ihnen helfen, die Kündigung erfolgreich anzufechten.

Tipp: Oft haben Arbeitnehmer gute Chancen, eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht anzufechten und entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erzielen.

Zusammengefasst sollten Sie also diese 6 Schritte tun:

  1. Kündigungsschreiben auf formale Fehler prüfen (so z.B. fehlende Unterschrift, falsche Kündigungsfrist).
  2. Prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen an eine Kündigung wegen Krankheit gegeben sind. Die genaue Auflistung finden Sie im verlinkten Beitrag.
  3. Ärztliche Nachweise und alle Unterlagen sammeln, die relevant sind.
  4. Kündigungsschutzklage erheben. Nur binnen von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich.
  5. Suchen Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt oder gegebenenfalls bei Ihrer Gewerkschaft oder Betriebsrat.
  6. Überlegen Sie, ob bei einer unwirksamen Kündigung für Sie eine Weiterbeschäftigung in Frage kommt oder Sie eine Abfindungszahlung wollen.

Kann mein Arbeitgeber mich bei einem Bandscheibenvorfall in eine andere Position versetzen?

Ja, bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Versetzung auf eine andere, weniger belastende Position möglich ist. Nur wenn keine geeignete Stelle vorhanden ist, darf er Ihnen kündigen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Dennoch bieten Arbeitgeber oft freiwillig eine Abfindung an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

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