Eine Kündigung während einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme kann für viele Arbeitnehmer eine belastende und beunruhigende Erfahrung sein. In einer Zeit, in der man sich auf die eigene Gesundheit konzentrieren sollte, ist die Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes oft besonders groß. Doch es ist wichtig zu wissen, dass es rechtliche Schutzmechanismen gibt, die Arbeitnehmer in solchen Situationen unterstützen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Kündigung wegen Kur oder Reha, klären häufige Fragen und geben hilfreiche Tipps, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren. Informieren Sie sich, um gut gerüstet und selbstbewusst durch diese herausfordernde Phase zu gehen.
Inhalte
- Darf mir gekündigt werden, wenn ich aufgrund einer Kur längere Zeit ausfalle?
- Können Fehlzeiten durch eine Reha meine Kündigungsrisiko erhöhen?
- Kann ich während einer laufenden Reha oder Kur gekündigt werden?
- Muss ich meinen Arbeitgeber über meine geplante Reha informieren?
- Was passiert, wenn ich nach der Reha noch arbeitsunfähig bin?
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Darf mir gekündigt werden, wenn ich aufgrund einer Kur längere Zeit ausfalle?
Solange die Kur medizinisch notwendig und durch die Krankenkasse genehmigt ist, genießen Arbeitnehmer besonderen Schutz. Eine krankheitsbedingte Kündigung wäre hier nur zulässig, wenn alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Dies ist sehr unwahrscheinlich, da die Kur der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit dient.
Können Fehlzeiten durch eine Reha meine Kündigungsrisiko erhöhen?
Eine Reha selbst stellt keinen Kündigungsgrund dar. Allerdings kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn Sie häufige oder langanhaltende Fehlzeiten aufweisen und Ihre Abwesenheit zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führt. Der Arbeitgeber muss jedoch eine sorgfältige Interessenabwägung vornehmen und prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Kann ich während einer laufenden Reha oder Kur gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung ist auch während einer Reha grundsätzlich möglich, aber unwahrscheinlich, da die Kur oder Reha als Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dient. Eine Krankschreibung oder Rehamaßnahme schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Allerdings müssen dabei die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Während einer laufenden Reha wird es dem Arbeitgeber schwer fallen eine Negativprognose plausibel darzulegen.
Kritisch kann es dagegen werden, wenn Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig entlassen werden – dies kann für den Arbeitgeber eine negative Gesundheitsprognose rechtfertigen und die Grundlage für eine krankheitsbedingte Kündigung sein.
Muss ich meinen Arbeitgeber über meine geplante Reha informieren?
Ja, Sie sollten den Arbeitgeber frühzeitig über den Beginn und die Dauer der Reha informieren. Der Bescheid über die Bewilligung reicht aus – eine zusätzliche Krankschreibung ist nicht notwendig.
Was passiert, wenn ich nach der Reha noch arbeitsunfähig bin?
Sollten Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig sein, erhalten Sie eine Krankschreibung. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall eine krankheitsbedingte Kündigung in Erwägung ziehen, wenn die Reha-Klinik Ihnen eine negative Prognose ausstellt und keine Besserung zu erwarten ist.
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