Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht – worauf muss man achten

  • Tanja Enke
  • 10. Oktober 2024
  • 12:06
Arbeitsrecht: Rechtsschutzversicherung worauf muss man achten

Ein arbeitsrechtlicher Streit kann schnell hohe Kosten verursachen, die für Arbeitnehmer schwer zu tragen sind. Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) im Arbeitsrecht kann in solchen Fällen helfen, indem sie die anfallenden Rechts- und Gerichtskosten übernimmt – doch worauf ist dabei zu achten? Doch wann ist eine RSV wirklich sinnvoll, und welche Bereiche sollten abgedeckt werden? Mit welchen Kosten, Leistungen und Wartezeiten sind zu rechnen? Die Antwort liegt meist im Kleingedruckten und damit Sie diese nicht alle lesen müssen, haben wir hier die Antworten auf einen Blick zusammengefasst. Im Beitrag finden Sie alles, worauf Sie bei einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht achten sollten. 

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten: Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Konflikten wie Kündigungen und Abmahnungen.
  • Modulare Absicherung: RSVs bestehen aus verschiedenen Modulen (Arbeitsrecht, Privat, Verkehr) und lassen sich flexibel kombinieren. Hier lohnt es sich nur notwendige Bereiche auszuwählen.
  • Kostenrisiko in der ersten Instanz: Arbeitnehmer tragen in der ersten Instanz ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – hier kann eine RSV schützen.
  • Wartezeiten beachten: RSVs haben oft eine Wartezeit von 3 manchmal 6 Monaten, daher ist ein frühzeitiger Abschluss wichtig.
  • Alternativen zur RSV: Gewerkschaften und kostenlose Erstberatungen durch Anwälte bieten ebenfalls Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

1. Wozu eine Rechtsschutzversicherung?

Eine ungerechtfertigte Kündigung oder Abmahnung erhalten, oder andere rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber? Ein Rechtsstreit kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann diese Kosten übernehmen, doch man sollte auf einige Dinge achten.

Was ist überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen abdeckt. Dies umfasst sowohl die Gebühren für einen Anwalt als auch die Gerichtskosten. Die Versicherung greift in der Regel, wenn Sie rechtliche Ansprüche geltend machen oder verteidigen müssen.

Gerade im Kontext Beruf und Arbeit lohnt es sich oft, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Denn anders als in anderen Rechtsstreitigkeiten wie z.B. im Verkehrsrecht müssen Arbeitnehmer in erster Instanz ihre Kosten selber tragen – egal ob sie gewinnen oder nicht. Ein Arbeitsrechtsschutz kann davor schützen. Wichtig ist, dabei Kosten und Risiken gut abzuwägen. Wir zeigen, worauf man bei der Rechtsschutzversicherung achten muss.

Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es? 

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (RSV) ist darauf zu achten, dass diese in der Regel für verschiedene Bereiche bzw. Module abgeschlossen werden kann. Diese sind i.d.R. im “Baukastenprinzip” kombinierbar. Wichtige Module sind:

  1. Privatrechtsschutz: Für private Streitigkeiten.
  2. Berufsrechtsschutz: Bei arbeitsrechtlichen Konflikte.
  3. Mietrechtsschutz: Für Streitigkeiten im Mietverhältnis.
  4. Verkehrsrechtsschutz: Bei Fragen im Straßenverkehr.

Zusätzlich können Optionen wie Verkehrsrechtsschutz für Fahrer oder erweiterte Leistungen für besonders komplexe Fälle hinzugefügt werden. Grundsätzlich können die Module einzeln abgeschlossen werden, doch bieten viele Anbieter z.B. “Beruf” nur in Kombination mit “Privat” an. Vor Abschluss sollten Sie sich also genau Gedanken machen, ob und welche Situationen Sie versichern wollen und mit welchem Modul diese abgedeckt sind. 

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist ein Schutz im Arbeitsrecht nur in Paketen “Privat und Beruf” oder größer möglich. Bei einer Wartezeit von 3 Monaten können angestellte Singles zum Beispiel diese Angebote finden:

Roland RechtsschutzPrivat, Beruf & VerkehrAb 22 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ADACPrivat, Beruf & VerkehrAb 22 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ARAGPrivat, Beruf & VerkehrAb 31 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
Ggf. bei ausgewählten Fällen im Arbeitsrecht ohne Wartezeit
DEVKPrivat, Beruf & WohnenAb 25 Euro pro Monat
(150 Selbstbeteiligung)

Was sichert eine RSV im Bereich “Arbeit” üblicherweise ab? 

Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können verschiedene Konflikte auftreten. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt wesentliche Fälle ab, wie:

  • Abmahnungen: Schutz bei ungerechtfertigten Abmahnungen.
  • Kündigungen und Abfindungen: Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Kündigungen und Abfindungen.
  • Ausbleibende Gehälter: Anspruch auf ausstehende Gehaltszahlungen, Urlaubs– und Weihnachtsgeld.
  • Überstundenvergütung: Klärung der Vergütung von geleisteten Überstunden.
  • Arbeitszeugnisse: Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und andere wichtige Dokumente.
  • Jugend- und Mutterschutz: Sicherstellung der Rechte von Arbeitnehmern unter besonderem (Kündigungs-)Schutz.

Kann ich den Anwalt frei wählen?

Eine wichtiger Punkt bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung und darauf sollte auch geachtet werden: “Kann man als Versicherter seinen Anwalt selbst wählen oder bestimmt die Rechtsschutzversicherung den Anwalt?”

Der Grundsatz: In Deutschland gilt freie Anwaltswahl bei der Rechtsschutzversicherung so auch im Arbeitsrecht. Das Versicherungsvertragsgesetz (in § 127 VVG)  gibt jedem das Recht, sich in rechtlichen Fragen von einem Anwalt seiner Wahl beraten zu lassen. Das gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Eine Regel, die Sie zwingt, einen bestimmten Anwalt zu nehmen, ist nicht erlaubt.

Allerdings bieten viele Rechtsschutzversicherungen eine kostenlose Erstberatung aus dem eigenen Netzwerk an. Das ist optional –  kann man also nutzen, muss man aber nicht. Am Ende entscheiden Sie, welchen Anwalt Sie beauftragen – und welcher Anwalt für Ihren Fall der beste ist. Worauf es da ankommt und wie Sie den für Ihren Fall passenden Anwalt für Arbeitsrecht finden, lesen Sie in unserem Blogbeitrag: “Tipps wie Sie den passenden Anwalt für Arbeitsrecht finden”. Weitere Fragen zur freien Wahl des Anwalts beantworten wir im verlinkten Beitrag. 

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2. Worauf muss man bei einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht achten?

Sie überlegen, speziell eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Arbeitsrecht abzuschließen und fragen sich, worauf muss man achten? Hier gibt es die wichtigsten 4 Punkte: versicherte Streitfälle, Kostenübernahme, Selbstbehalt und Versicherungsbeitrag.

Bei welchem Streitfällen zahlt die Versicherung? 

Die Versicherung zahlt in der Regel bei:

  • Kündigungsschutzklagen: Egal ob sie vor Gericht Recht bekommen oder nicht. Die RSV trägt ihre Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie gegen ihre Kündigung vorgehen.
  • Streitigkeiten über Abmahnungen: Schutz bei ungerechtfertigten Abmahnungen.
  • Auseinandersetzungen zu Arbeitsverträgen: Dies kann z.B. die Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen oder Fragen zur Vergütung betreffen.
  • Kündigungen und Abfindungen: Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Kündigungen und Abfindungen.
  • Ausbleibende Gehälter: Anspruch auf ausstehende Gehaltszahlungen, so wie Urlaubs– und Weihnachtsgeld.
  • Überstundenvergütung: Klärung der Vergütung von geleisteten Überstunden.
  • Arbeitszeugnisse: Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und andere wichtige Dokumente.
  • Jugend- und Mutterschutz: Sicherstellung der Rechte von Arbeitnehmern unter besonderem Schutz.
  • Rente: Eine RSV hilft bei Anträgen zur Rente und beantwortet Fragen zu Fristen und Ansprüchen.

Neben der Zahlung bei Streitfällen ist es auch interessant, auf weitere Vertragsbestandteile und Serviceleistungen zu achten. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Telefonische Rechtsberatung
  • Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Wartezeit
  • Schadenfreiheitsbonus
  • Mitversicherte Personen, z.B. Ehepartner
  • Kündigungsrecht der RSV

Hier gilt es die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherungen genau zu vergleichen und für sich selbst herauszufinden, was einem wichtig ist. Zu den Punkten Wartezeit und Selbstbeteiligung geht es weiter unten.

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Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht? 

Worauf man beim der Überlegung einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht achten sollte, ist welche Kosten übernommen werden und wie Wahrscheinlich man es für sich selbst hält, diese in Anspruch zu nehmen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten idR. folgende Kosten. Die genauen Leistungen sollten Sie jedoch immer in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

  • Anwaltskosten: Die RSV deckt die Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
  • Gerichtskosten: In versicherten Fällen werden Gerichtskosten für z.B. eine Kündigungsschutzklage sowie die Gebühren für Gerichtsvollzieher übernommen.
  • Gutachten: Falls erforderlich, trägt die RSV die Kosten für notwendige Gutachten, die zur Klärung des Rechtsstreits dienen.
  • Schlichtungsverfahren: Die RSV übernimmt in den meisten Fällen auch die Kosten für Schlichtungsverfahren, um eine einvernehmliche Lösung zu fördern.
  • Zeugengelder: Viele RSVen erstatten die Kosten für Zeugenaussagen, um die notwendigen Beweise zu sichern.
  • Kosten der Gegenseite: Die Kosten des Prozessgegners, wenn sie verpflichtet sind, diese zu tragen.
  • Außergerichtliche Streitbeilegung: Darüber hinaus werden ggf. die Kosten für alternative Streitbeilegungsverfahren, wie Mediation, übernommen, um so Konflikte effizient und kostengünstig zu lösen.

Was ist durch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt?

Eine RSV bietet nicht für alle Konflikte mit dem Arbeitgeber Schutz. Sie sollten also genau schauen ob die gewählte RSV auch folgende Themen mit deckt:

  1. Anwaltsberatung vor einem Streitfall: Allgemeine arbeitsrechtliche Beratungen z.B. zur Streichung von Urlaubstagen oder vor einem Mitarbeitergespräch sind oft ausgenommen, da noch kein Streitfall vorliegt. Bei einigen Anbietern kann aber eine telefonische Beratung verfügbar sein.
  2. Kündigungsandrohung: Viele Versicherer schützen erst bei formeller Abmahnung oder Kündigung, es sei denn, es liegt ein Nachweis über eine rechtswidrige Kündigungsandrohung vor.
  3. Aufhebungsvertrag: Kosten für die Beratung zu Aufhebungsverträgen werden oft nicht übernommen, außer bei Kündigungsandrohung.
  4. Kollektives Arbeitsrecht: Kosten für Streitigkeiten im kollektiven Arbeitsrecht, wie betriebliche Mitbestimmung, sind meist nicht abgedeckt.
  5. Kündigung wegen Straftaten: Bei vorsätzlichem Fehlverhalten, wie Diebstahl, besteht kein Rechtsschutz. Bei Verdachtskündigungen kann der Fall anders liegen.
  6. Keine Erfolgsaussichten: Grundsätzlich erfolgt eine Kostenübernahme nur bei realistischen Erfolgschancen, andernfalls kann so die Deckungszusage verweigert werden.

Tipp: Wichtig ist es, sich zunächst eine Deckungszusage von Ihrer RSV abzuholen. Darin bestätigt die RSV, in welchem Umfang für den (z.B. Abfindungs-) Streitfall Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Sobald die Ver­si­che­rung die Deckung zusagt, trägt diese grundsätzlich die Kosten. Am einfachsten ist es, die Deckungzusage durch Ihren Anwalt einholten zu lassen. Die meisten Anwälte übernehmen das ohne zusätzliche Kosten.

Wie viel Selbstbeteiligung im Streitfall?

Viele Versicherer gewähren einen niedrigeren Beitrag, wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Die üblichen Tarife reichen von 0 Euro bis 300 Euro Selbstbehalt je Streitfall. Für gewisse Dienstleistungen wie die telefonische Rechtsberatung fällt oftmals keine Selbstbeteiligung an. Und bei zahlreichen Versicherungen entfällt der Selbstbehalt, wenn ein Streitfall nach einer Erstberatung beim Anwalt geklärt wird, ohne dass es also zu einem Gerichtsverfahren kommt, oder wenn nur eine außergerichtliche Schlichtung in Anspruch genommen wird. 

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Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Da eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in den meisten Fällen nur im Paket erhältlich ist, lässt sich kein Einzelpreis für eine RSV im Arbeitsrecht ermitteln. Die meisten Versicherungspakete liegen hier jedoch bei ca. 300 bis 350 Euro im Jahr. Je nach Selbstbehalt ist hier aber noch viel Luft nach oben.

Roland RechtsschutzPrivat, Beruf & VerkehrAb 22 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ADACPrivat, Beruf & VerkehrAb 22 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ARAGPrivat, Beruf & VerkehrAb 31 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
Ggf. bei ausgewählten Fällen im Arbeitsrecht ohne Wartezeit
DEVKPrivat, Beruf & WohnenAb 25 Euro pro Monat
(150 Selbstbeteiligung)
AllianzPrivat, Beruf & VerkehrAb 25 Euro pro Monat
(150 Selbstbeteiligung)
HUKPrivat & BerufAb 22 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)

Wann gibt es Wartezeiten (und wie lang sind die)? 

Worauf man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht dringend achten muss, ist die Wartezeit. Der Abschluss einer RSV bringt nichts, wenn die Kündigung schon da ist. In vielen Fällen gibt es bei einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten, bevor Sie Anspruch auf Leistungen haben. Diese Wartezeiten sind in der Regel so gestaltet, dass sie verhindern sollen, dass Versicherte sofort nach Abschluss der Versicherung bei einem bereits bestehenden rechtlichen Problem Leistungen in Anspruch nehmen.
Die gängigen Wartezeiten liegen meistens bei drei oder sechs Monaten. Während dieser Zeit sind Streitfälle, die bereits absehbar sind oder eingetreten sind, von der Deckung ausgeschlossen. Dies bedeutet also, dass Sie in dieser Zeit keine Unterstützung für rechtliche Auseinandersetzungen in Anspruch nehmen können, die nach Vertragsabschluss auftreten.

Gibt es auch RSV im Arbeitsrecht ohne Wartezeit?

Wenn Sie im Internet nach „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ suchen, finden Sie viele Ergebnisse. Doch laut unseren Recherchen (Stand August 2024) gibt es kaum einen allgemeinen Verzicht auf Wartezeiten. Einige Versicherer verzichten in bestimmten Bereichen, wie der Verkehrsrechtsschutzversicherung, auf Wartezeiten, aber im Arbeitsrecht ist dies so nicht der Fall. Wir haben keine Anbieter gefunden, die einen umfassenden Arbeitsrechtsschutz ohne eine Wartezeit von mindestens drei Monaten anbieten.

Die ARAG bietet zwar Rechtsschutz mit Soforthilfe, jedoch nicht, wenn bereits ein Anwalt kontaktiert wurde oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Zudem ist der Tarif nicht der günstigste, weshalb es ratsam ist, vor Abschluss genau zu kalkulieren, ob sich diese Versicherung unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien und Selbstbehalt so tatsächlich lohnt. In vielen Fällen wird dies nicht der Fall sein.

Für detaillierte Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen lesen Sie unseren ausführlichen Beitrag.

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3. Für wen macht eine RSV im Arbeitsrecht Sinn? 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, stellt sich die Frage, ob Sie jetzt eine Versicherung abschließen sollten. Das hängt von Ihrer Situation ab. Eine RSV ist besonders sinnvoll

  • für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erwarten, sie aber noch nicht unmittelbar bevorsteht (also nicht in den nächsten 3 Monaten – Wartefrist!) oder 
  • für Arbeitnehmer, die bereits in einem ungesicherten Arbeitsverhältnis sind. 

In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig zu überlegen, ob Sie eine RSV benötigen, da die Kosten für einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht schnell mehrere tausend Euro übersteigen können und die Wartezeit von idR. 3 Monaten (oder 6 Monaten) abgewartet werden muss.

Sie sind sich unsicher worauf man achten muss wenn eine Kündigung bevorsteht? Es gibt 5 Dinge, die Sie tun sollten, wenn eine Kündigung droht.

Zwar können Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage in erster Instanz auch ohne Anwalt klagen und dadurch die Anwaltskosten sparen, doch kostet dies so natürlich umso mehr Zeit und Nerven. Eine RSV kann im besten Fall also nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, sondern schützt auch vor dahingehenden Sorgen.

Ist es zu spät eine RSV abzuschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung nützt nichts, wenn Sie sie erst dann abschließen, wenn ein Streit bereits vor dem Arbeitsgericht besteht oder unmittelbar bevorsteht, beispielsweise bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Damit die Wartezeit von in der Regel drei Monaten abgelaufen ist, ist ein rechtzeitiger Abschluss der Versicherung wichtig. Eine RSV ohne Wartezeit gibt es im Arbeitsrecht nicht. Wenn Sie also glauben, dass Ihnen eine Kündigung droht und Sie noch mind. drei Monate Zeit haben, ist der sofortige Abschluss einer RSV ratsam.

Gibt es Alternativen zu einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Es gibt im Arbeitsrecht jedoch auch Alternativen zur RSV, wie zum Beispiel:

  • Gewerkschaften: Diese bieten oft Rechtsberatung und Unterstützung an. Eine Mitgliedschaft kann den Zugang zu rechtlichen Ressourcen erleichtern.
  • Rechtsberatung durch Fachanwälte: Einige Anwälte bieten eine Erstberatung kostenlos oder zu einem festen Preis an, was hilfreich sein kann, um die Situation zu klären.

Tipp: Wer geringes Einkommen und gute Erfolgsaussichten vor Gericht hat, kann auch Prozesskostenhilfe beantragen. Wer genau Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Prozesskostenhilfe: So bekommen Sie Unterstützung für Ihr Verfahren.

Überprüfen Sie vor Abschluss einer RSV, ob Sie bereits über einen Ehepartner oder andere Personen abgesichert sind, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Achten Sie auch darauf, die genauen Wartezeiten in den Versicherungsbedingungen nachzulesen. Greifen Sie nicht zum Rundumschutz, sondern stellen Sie den Versicherungsschutz bedarfsgerecht mit einzelnen Rechtsschutzpaketen wie „Privat“ und „Beruf“ zusammen. Bei einem Versicherungswechsel sollten Sie darauf achten, dass der neue Vertrag nahtlos beginnt, um eine neue Wartezeit zu vermeiden.

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Fazit: Worauf achten bei der Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht kann Arbeitnehmer vor erheblichen Kosten schützen, besonders bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Allerdings sollte man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht auf einige Dinge achten. Erstens sollte die Wartezeit nicht vergessen werden und zweitens sollte man die einzelnen Module genau prüfen und eine RSV rechtzeitig abschließen, um von den Vorteilen zu profitieren. Alternativen wie Gewerkschaften oder kostenlose Erstberatungen von Anwälten können ebenfalls hilfreich sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine Arbeitsrechtschutzversicherung jahrelang “nur für den Fall der Fälle” zu bezahlen, macht wohl in den meisten Fällen nur wenig Sinn. Schon gar nicht wenn die Kündigung schon auf dem Weg ist. 

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