Abfindung bei Änderungskündigung: Szenarien in denen Anspruch besteht!

  • Timo Sauer
  • 20. Oktober 2023
  • 11:06
Abfindung bei Änderungskündigung

Änderungskündigungen kommen für Arbeitnehmer meist ungelegen. Eine Abfindungszahlung kann jedoch dazu beitragen, die Situation abzumildern und den Arbeitnehmer entweder zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu animieren oder das Einreichen einer Kündigungsschutzklage zu verhindern. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung bei Änderungskündigungen zugestanden bekommen.

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Was versteht man unter einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung erfolgt normalerweise, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen ändern will, jedoch nicht eigenmächtig den Arbeitsvertrag anpassen kann. Denn auch für Arbeitsverträge gilt, dass man sich an die Vereinbarungen halten muss. Bedeutsame Änderungen der Vertragsbestandteile, wie zum Beispiel des Gehalts oder der Arbeitszeit, erfordern daher die Zustimmung des Arbeitnehmers. Wenn dieser wahrscheinlich keinen ungünstigen Änderungen zustimmt, bleibt dem Arbeitgeber meist nur die Option der Änderungskündigung.

Mit einer Änderungskündigung wird der Arbeitnehmer vor die Entscheidung gestellt: Er kann entweder ein neues Vertragsangebot akzeptieren und weiterhin unter geänderten, oft schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten, oder das Arbeitsverhältnis wird beendet. Eine Änderungskündigung stellt also für den Arbeitgeber eine praktikable Möglichkeit dar, Stellen umzugestalten oder abzubauen, in der Regel ist sie jedoch für den Arbeitnehmer eher unerwünscht.

Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das neue Vertragsangebot akzeptiert oder das Unternehmen verlässt, kann es sein, dass ihm ein Recht auf eine Abfindungszahlung zusteht. Wann dies der Fall sein könnte und wie hoch die Abfindung gewöhnlich ausfällt, werden wir in den folgenden Absätzen erläutern.

Änderungskündigung: Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Im Rahmen einer Änderungskündigung setzt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis aus und schlägt parallel dazu eine Wiederaufnahme der Arbeit unter veränderten Konditionen vor. Wird dieses Angebot vom Arbeitnehmer abgelehnt, wird die Kündigung wirksam. Stellt der Arbeitnehmer sich jedoch auf die neuen Bedingungen ein, wird die Arbeit unter den festgelegten, neuen Bedingungen fortgesetzt.

Es gibt diverse Möglichkeiten, die zu einer Änderungskündigung führen können. Häufig anzutreffende Gründe beinhalten:

  • Der aktuelle Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist nicht mehr vorhanden, sodass der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsbereich zur Verfügung stellen möchte.
  • Eine signifikante finanzielle Notlage des Unternehmens veranlasst den Arbeitgeber dazu, die ursprünglich festgelegten Gehälter oder zusätzliche Vergütungen zu reduzieren.
  • Eine allgemeine Anpassung der Arbeitszeiten, sei es eine Zunahme oder Reduzierung, wird aufgrund betrieblicher Erfordernisse notwendig.
  • Sollte der Arbeitnehmer aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, seine bisherige Funktion auszuführen, wird eine Umstellung auf einen anderen Arbeitsbereich vorgenommen.

Die Gründe für eine Änderungskündigung können also vielfältig sein. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf eine Abfindung hat. Wann genau ein Abfindungsanspruch zustandekommen kann, wird in den nachfolgenden Abschnitten detailliert besprochen.

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4 Szenarien: Anspruch auf Abfindung bei Änderungskündigung?

1.) Abfindung für schlechtere Arbeitsbedingungen

Veränderte Arbeitsbedingungen sind für den Arbeitnehmer womöglich nicht vorteilhaft und könnten seine Arbeitsbedingungen verschlechtern. Daher könnte der Arbeitgeber in Betracht ziehen, ihm eine zusätzliche Zahlung, eine Abfindung, anzubieten, um ihn zur Annahme der Änderungen zu bewegen. Die Abfindung könnte besonders nützlich sein, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter weiterhin beschäftigen möchte, aber auf eine Veränderung der Bedingungen besteht. In diesem Szenario könnte auf eine Kündigung verzichtet und stattdessen ein Änderungsvertrag verbunden mit einer Abfindung angeboten werden. Es ist zu beachten, dass die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge nach sich zieht.

2.) Änderungskündigung mit Abfindung gemäß § 1a KSchG 

Lehnt der Arbeitnehmer die Weiterarbeit ab, ist dies gleichbedeutend mit einer Kündigung. In solchen Fällen könnte der Arbeitnehmer rechtlich gegen die Kündigung vorgehen. Um dies zu verhindern, könnte der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, falls der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr vor. Angemerkt sei, dass es keine feste Grenze für die Abfindung gibt und beide Parteien eine andere Summe oder Berechnungsmethode vereinbaren können.

3.) Arbeitnehmer lehnt Änderungskündigung ab und reicht Klage ein

Falls der Arbeitnehmer die Änderungskündigung zurückweist und den rechtlichen Weg einschlagen möchte, kann er unter Umständen eine Abfindung bekommen. Bei unzureichenden Gründen für die Kündigung stehen die Chancen gut, dass der Arbeitnehmer den Rechtsstreit gewinnt. Der Arbeitgeber könnte den Streit beenden, indem er eine Einigung vorschlägt, die eine Abfindung beinhaltet. Eine Einigung wird erreicht und der Rechtsstreit beendet, wenn beide Parteien den Betrag vereinbaren.

4.) Abfindung bei Änderungskündigung gemäß Sozialplan

In Fällen, in denen der Arbeitgeber eine Umstrukturierung plant, um Kosten zu senken und Arbeitsplätze dadurch verändert oder aufgelöst werden, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verhandeln. Oftmals sind Abfindungen ein wichtiger Bestandteil solcher Pläne. Abfindungen basieren auf verschiedenen sozialen Kriterien und nicht nur auf der Beschäftigungsdauer. Eine Alternative wäre, die Abfindung in einem Tarifvertrag mit der Gewerkschaft zu regeln, was auch als „Tarifsozialplan“ bekannt ist.

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Abfindungshöhe nach Änderungskündigung

Die genaue Höhe einer Abfindung bei Änderungskündigung ist nicht pauschal festgelegt. Es existieren nur wenige gesetzliche Richtlinien. Die Kalkulation gemäß § 1a KSchG, die 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr vorsieht, wird häufig als Richtwert oder sogenannte „Faustregel“ verwendet. Diese ist zwar weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer verbindlich, gibt jedoch häufig einen guten Orientierungspunkt und dient oftmals als Startpunkt für die Verhandlungen.

Zusätzlich können verschiedene Faktoren die Höhe der Abfindung beeinflussen und erhöhen:

  • besondere Kündigungsschutzgründe wie Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Auszubildende, Arbeitnehmer in Elternzeit und Mitarbeiter, die generell nicht entlassen werden können
  • hoher Stellenwert des Arbeitnehmers im Unternehmen
  • lange Beschäftigungsdauer im Unternehmen
  • ungünstige Jobmarktsituation
  • hohe Erfolgschancen des Arbeitnehmers bei einer Kündigungsschutzklage Die Abfindungshöhe ist daher von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Oftmals sind hier Verhandlungsfähigkeiten gefragt. Die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts kann dabei sehr hilfreich sein.

Wirkt sich eine Abfindung bei Änderungskündigung auf das Arbeitslosengeld aus?

Grundsätzlich hat die Auszahlung einer Abfindung keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Es gibt jedoch gesetzliche Bestimmungen, wonach die Arbeitslosenunterstützung vorübergehend „pausieren“ kann, falls das Arbeitsverhältnis vor Ende der gewöhnlichen Kündigungsfrist beendet wird. Dies tritt zum Beispiel ein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag zur Aufhebung oder eine Vereinbarung abschließen und dabei die vorgeschriebene Kündigungsfrist missachten. In solchen Fällen könnte der Eindruck entstehen, als ob die Abfindung das nicht erreichte Gehalt des Arbeitnehmers kompensiert. Es ist jedoch nicht gestattet, dass Arbeitnehmer gleichzeitig Arbeitslosengeld und Gehalt beziehen. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit in diesen Fällen die Zahlung des Arbeitslosengeldes zurückhalten. Die Dauer dieser Aussetzung hängt sowohl von der ursprünglichen Kündigungsfrist als auch von der Höhe der Abfindung ab. Daher sollten Arbeitnehmer sorgsam abwägen, wann sie ihr Arbeitsverhältnis auflösen möchten.

Zusammenfassung:
  • Der Arbeitgeber möchte mit der Abfindung bei Änderungskündigung entweder einen Anreiz bieten, das Änderungsangebot zu akzeptieren, einen Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust bereitstellen oder eine Klage verhindern.
  • Wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot annimmt und dafür eine Sonderzahlung erhält, ist diese sozialversicherungspflichtig.
  • Im Falle des Arbeitsplatzverlustes und der Zahlung einer Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Eine allgemeine Regel für die Höhe der Abfindung ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Diese kann jedoch auch durch eine individuelle Vereinbarung oder einen Sozialplan bestimmt werden.
  • Abfindungszahlungen sind steuerpflichtig.
  • Abfindungen führen nicht zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldes, sofern die reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird.
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