Frist der Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht – nicht zu verpassen!

  • Timo Sauer
  • 1. Juli 2024
  • 15:44

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Doch dank des arbeitnehmerfreundlichen Kündigungsschutzrechts stehen Arbeitnehmern in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen unrechtmäßige Kündigungen zur Wehr zu setzen. Dazu zählt insbesondere die Kündigungsschutzklage. Für diese spielt die Frist eine ganz entscheidende Rolle. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr zum Thema Kündigungsschutzklage, Frist und den Folgen einer Fristversäumnis.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage soll Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Mithilfe einer Kündigungsschutzklage können nämlich Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen.

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Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?

In Deutschland gelten klare Vorschriften für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage – nämlich im Kündigungsschutzgesetz. Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind und diese gerichtlich überprüfen lassen wollen, müssen die gesetzlich vorgeschriebene Frist beachten. Diese beträgt drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Die dreiwöchige Frist ist zwingend. Sie gilt daher für jede Art der Kündigung (ordentlich Kündigung, außerordentlich Kündigung, Änderungskündigung) und auch für jede Beschäftigungsart (Teilzeitarbeitsverhältnis, Aushilfsarbeitsverhältnis, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, etc.). Zudem muss sie auch dann beachtet werden, wenn das Kündigungsschutzgesetz eigentlich nicht anwendbar ist. Also bei Kleinbetrieben oder bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als sechs Monate bestehen. Innerhalb von drei Wochen muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Geschieht dies nicht, wird die Kündigung als rechtswirksam angesehen. Das bedeutet, dass auch an sich unrechtmäßige Kündigungen nach Verstreichenlassen dieser Frist als rechtmäßig behandelt werden. Damit verfällt der Anspruch auf Weiterbeschäftigung und der Arbeitgeber wird in der Regel keine Abfindung mehr zahlen. 

Wie wird die Frist bei Kündigungsschutzklage berechnet?

Grundsätzlich beginnt die Frist für die Kündigungsschutzklage am Tag nach dem Zugang der Kündigung zu laufen. Dieser Tag wird als erster Tag gezählt. Der letzte Tag ist der, an dem die Klage spätestens beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Sollte der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. 

Beispiele

Wenn dem Arbeitnehmer beispielsweise am 09.05.23 eine schriftliche Kündigung zugeht, beginnt die Frist am 10.05.23 und endet am 30.05.23 um 24 Uhr. 

Geht die Kündigung am 11.02.23 zu, beginnt die Frist am 12.02.23. Das Fristende würde auf den 04.03.23 fallen. Da dieser Tag jedoch ein Samstag ist, verschiebt sich das Fristende auf Montag, den 06.03.23.

Dasselbe gilt, wenn der Zugang der Kündigung am 12.09.23 erfolgt. Dann beginnt die Frist am 13.09.23 und endet am 03.10.23. Da es sich dabei um einen Feiertag handelt, verlängert sich die Frist auf den 04.10.23, also den nächsten Werktag.

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Wann beginnt die Frist nicht zu laufen?

Wie bereits erwähnt, beginnt die Frist erst mit Zugang der schriftlichen Kündigung zu laufen. Diesem Formerfordernis genügen weder mündlich ausgesprochene Kündigungen noch Mails noch Nachrichten über Facebook oder WhatsApp. 

Es gibt bestimmte Ausnahmen zum Beginn des Fristlaufs. Vor allem wenn die Kündigung noch von einer Behörde bestätigt werden muss. Beispiele hierfür sind die Kündigung von Schwerbehinderten oder werdenden Müttern. Die Frist beginnt in solchen Fällen erst dann, wenn der Behörde die Kündigung zur Genehmigung vorliegt. Kündigt der Arbeitgeber also nicht schriftlich oder beantragt er keine behördliche Genehmigung, läuft die Frist gar nicht. Das Nichtbeachten der Schriftform und auch das Fehlen der Genehmigung haben die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge. Dabei ist erneut anzumerken, dass der Arbeitnehmer bis zur Einholung der behördlichen Genehmigung bzw. bis eine schriftliche Kündigung vorliegt nicht an die dreiwöchige Klagefrist gebunden ist. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten in solchen Fällen alle Gründe, die zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen könnten, trotzdem innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung geltend gemacht werden. Wenn die dreiwöchige Klagefrist eingehalten wird, können so nämlich auch andere Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung, nicht nur die fehlerhafte Schriftform oder das Fehlen der behördlichen Genehmigung, vor Gericht durch eine Kündigungsschutzklage geprüft werden.

Kündigungsschutzklage: Frist verpasst, was jetzt?

Was passiert aber, wenn ein Arbeitnehmer die Frist verpasst? Vorab: Ausnahmen zur dreiwöchigen Frist der Kündigungsschutzklage sind äußerst selten. Eine nachträgliche Zulassung zur Klage ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage war, die Klage innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung einzureichen. Beispielsweise könnte ein schwer erkrankter Arbeitnehmer eine nachträgliche Zulassung beantragen. Es kommt jedoch immer auf die konkreten Umstände des Falls an. Wichtig ist, dass auch die nachträgliche Zulassung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden muss. Spätestens jedoch sechs Monate nach Ende der ursprünglich versäumten Frist.

Fazit: Warum die Frist der Kündigungsschutzklage entscheidend ist

Die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage spielt eine entscheidende Rolle im Arbeitsrecht. Eine versäumte Frist kann gravierende Konsequenzen haben und dazu führen, dass eine unwirksame Kündigung Bestand hat – obwohl eigentlich ein klarer Fall vorlag und der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht zumindest eine hohe Abfindung bekommen hätte. Die ist mit der versäumten Frist in aller Regel “futsch”. Daher sollte man im Zweifel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung Klage einreichen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Einhaltung der Frist für die Kündigungsschutzklage ihnen die Möglichkeit gibt, ihren Arbeitsplatz zu schützen, ihre Rechte zu wahren und sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren.

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