Aufhebungsvertrag – 5 Dinge, die man als Arbeitnehmer beachten sollte

  • Frank Broer
  • 13. Juni 2025
  • 10:55
Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er ist damit eine Alternative zur Kündigung. Doch hinter einer vermeintlich einfachen Lösung verbergen sich oft finanzielle Risiken, die man kennen sollte. Von der Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld über die Sicherstellung einer fairen Abfindung bis hin zur Verbesserung der steuerlichen Situation – Arbeitnehmer können bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags einige Fehler vermeiden. In unserem Artikel beleuchten wir daher die wichtigsten Vor-und Nachteile eines Aufhebungsvertrags, inkl. der sozial- und steuerrechtlichen Aspekte, detaillieren diese Themen anhand eines Muster-Aufhebungsvertrags und geben praktische Tipps, worauf Sie achten müssen, um Ihre Interessen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu schützen.

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Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Einvernehmliche Beendigung: Der Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Oft wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart.
  • Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer: Bei einem Aufhebungsvertrag verzichten Arbeitnehmer auf wichtige Arbeitnehmerrechte. Der Arbeitgeber ist aber dafür oft bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen. Die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags im Einzelfall sollte man als Arbeitnehmer genau prüfen. Wir empfehlen einen Abgleich mit unserem Muster-Aufhebungsvertrag (s.u.). Bei längerer Beschäftigung und hohem Gehalt sollte man den Entwurf eines Aufhebungsvertrages mit einem Anwalt besprechen.
  • Sozial- und steuerrechtliche Aspekte: Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Durch geschickte Formulierungen lässt sich eine Sperrzeit jedoch oft vermeiden. Außerdem sollte man die steuerlichen Aspekte frühzeitig berücksichtigen und in den Vertrag einbauen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis beendet. “Freiwillig” bedeutet: Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Stimmen Sie dem Aufhebungsvertrag also nicht zu, bleibt Ihr Arbeitsvertrag bestehen. Der Aufhebungsvertrag wird auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt.

Abgrenzung zur Kündigung

Wenn Sie nicht unterschreiben, müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen. Das geht oft gar nicht. Oder ist für den Arbeitgeber mit Risiken, Kosten, Fristen und weiteren Nachteilen verbunden. Außerdem benötigt er für eine wirksame Kündigung meist einen Kündigungsgrund, der auch vor einem Arbeitsgericht standhält – und müsste den Betriebsrat involvieren. Das fällt beim Aufhebungsvertrag alles weg – die wichtigsten Vorteile eines Aufhebungsvertrags gegenüber einer Kündigung sind für den Arbeitgeber:

  • Keine Kündigungsfrist: Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags gelten keine gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann kurzfristig – theoretisch sogar am selben Tag – oder mit individuell vereinbarter Frist beendet werden.
  • Kein Kündigungsschutz: Arbeitgeber müssen keine gesetzlichen Schutzvorgaben beachten. Soziale Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder oder besonderer Kündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) spielen keine Rolle.
  • Kein Mitspracherecht des Betriebsrats: Im Gegensatz zur Kündigung wird der Betriebs- oder Personalrat beim Aufhebungsvertrag nicht beteiligt. Eine Prüfung sozialer Gesichtspunkte oder alternativer Einsatzmöglichkeiten entfällt.
Hohe Zahlungsbereitschaft beim Aufhebungsvertrag möglich

Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber also deutlich einfacher und schneller als eine Kündigung. Deswegen ist er auch normalerweise bereit, dafür zu zahlen.  

Das natürlich auch, weil die Situation für den Arbeitnehmer ganz anders aussieht. Abgesehen von der Abfindungshöhe ist für den Arbeitnehmer die Kündigung meist besser. Denn beim Aufhebungsvertrag kann er wichtige Arbeitnehmerrechte verlieren (s.o.: Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Beteiligung des Betriebsrats) und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten – mit erheblichen finanziellen Nachteilen. 

In bestimmten Fällen ist der Aufhebungsvertrag aber die einzige Möglichkeit für den Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer “loszuwerden”, nämlich immer dann, wenn eine ordentliche Kündigung – z.B. wegen Elternzeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit, usw. – gar nicht möglich wäre. Nicht nur in diesen Fällen wird der Arbeitgeber bereit sein, für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (deutlich) mehr zu zahlen.

Die “faire” Abfindung müsste daher beim Aufhebungsvertrag deutlich höher als bei einer Kündigung sein. Leider versuchen Arbeitgeber aber immer wieder, in einem Aufhebungsvertrag eine viel zu geringe Abfindung zu vereinbaren. Deshalb ist es extrem wichtig, die Höhe der Abfindung beim Aufhebungsvertrag mit den „marktüblichen“ Sätzen zu vergleichen.

Abgrenzung zum Abwicklungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einem Abwicklungsvertrag. Ein Abwicklungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern wird zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach Ausspruch einer Kündigung von den Parteien geschlossen. Während der Abwicklungsvertrag also das “Wie” der Beendigung regelt, bewirkt der Aufhebungsvertrag zunächst einmal nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er enthält meist auch die Inhalte eines Abwicklungsvertrags.

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Vor- und Nachteile Aufhebungsvertrag

Es ist nicht einfach, eine pauschale Aussage über die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags zu treffen. Wer gut verhandelt, kann mit einem Aufhebungsvertrag deutliche finanzielle Vorteile haben, aber abhängig immer von den individuellen Rahmenbedingungen. Natürlich kommt es auf die Höhe der Abfindung an; darüber hinaus spielen aber viele weitere Faktoren eine Rolle, z.B. ob Sie den Aufhebungsvertrag mit einer Kündigung oder einer Weiterbeschäftigung vergleichen, ob Sie bereits einen neuen Job in Aussicht haben, wie ihre steuerliche Situation aussieht und viele mehr. Die wichtigsten Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags stellen wir im Folgenden gegenüber:

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

  • “Faire” Abfindung: Sie haben im Falle einer Kündigung vielleicht keinen direkten Anspruch auf eine Abfindung. Vielleicht auch doch. Völlig egal: Ohne eine ausreichende, angesichts der konkreten Umstände Ihres Falls “fairen” Abfindung sollten Sie einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall unterschreiben. Da Arbeitgeber oft versuchen, in einem Aufhebungsvertrag eine viel zu geringe Abfindung zu vereinbaren, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen.
  • Flexibilität: Wenn Sie bereits ein neues Jobangebot erhalten haben, ermöglicht Ihnen ein Aufhebungsvertrag, Kündigungsfristen zu umgehen und Ihre neue Anstellung sofort zu beginnen.
  • Kurzfristiger Ausstieg: Ist das Arbeitsverhältnis für Sie nur noch schwer auszuhalten (auch das gibt es), kann ein Aufhebungsvertrag eine schnelle Lösung für Sie bieten, um sich aus der Situation zu befreien.
  • Gestaltungsmöglichkeiten: Die Bedingungen, zu denen Sie das Arbeitsverhältnis beenden, können Sie mitbestimmen. Das gibt Ihnen im Einzelfall etwas Flexibilität. 
  • Arbeitszeugnis: Hat Ihr Arbeitgeber ein Interesse am Aufhebungsvertrag, wird er sich auch bereit erklären, Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen. Heutzutage ist das aber für viele kein Thema mehr, weil formale Arbeitszeugnisse in vielen Branchen ihre Bedeutung verloren haben.  

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Kündigungsschutz: Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, können Sie sich nicht mehr auf die Vorschriften zum Kündigungsschutz berufen. Sie können damit i.d.R. auch keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Auch die Vorschriften zum besonderen Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder auch Personen in Elternzeit werden durch einen Aufhebungsvertrag umgangen.
  • Anhörung des Betriebsrats: Besteht ein Betriebsrat, müsste dieser normalerweise vor jeder Kündigung angehört werden. Auch das findet bei Aufhebungsverträgen keine Anwendung.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag führt häufig dazu, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I. Die Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen dauern, was erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringt. 
  • Betriebliche Altersvorsorge: Evtl. könnte der Aufhebungsvertrag auch zur Folge haben, dass Sie keine Zusatzrente durch die betriebliche Altersvorsorge bekommen.
  • Höherer Steuersatz durch Abfindung: Verhandeln Sie im Rahmen des Aufhebungsvertrags eine hohe Abfindung, erhöht sich dadurch Ihr Jahresbruttoeinkommen. Das kann zu einem höheren Steuersatz führen. Der Effekt lässt sich durch smarte Strukturierung der Auszahlungsmodalitäten aber zumindest mildern. 
  • Verlust von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen: Das betrifft nur Arbeitnehmer, die Aktien, Anteile, VSOPs, ESOPs oder LTIPs sowie STIPs als zusätzliche Vergütungsbestandteile erhalten. Für diese Arbeitnehmer gilt es aber im Aufhebungsvertrag besonders aufzupassen, um die bereits verdienten Vergütungsbestandteile nicht zu verlieren (also z.B. Regelung der “Good/Bad Leaver” Regelungen im Aufhebungsvertrag).
  • Verlust von Dienstwagen und sonstigen Nebenleistungen: Dieses Thema ist dem der Mitarbeiterbeteiligungen sehr ähnlich. Auch hier bedarf es einer klaren Regelung, z.B. ob und wie lange ein Dienstwagen weiter genutzt werden darf.

Abhängig von Ihrer individuellen Situation kann es ganz unterschiedliche Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags geben. Diese sind abhängig vom Einzelfall und zum Teil sehr komplex. Wenn es bei Ihrer Abfindung um hohe Summen geht, z.B. weil Sie lange im Betrieb waren, sollten sich von einen Experten für Arbeitsrecht beraten lassen (Anwalt, Gewerkschaft), der sämtliche Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags für Ihren konkreten Fall überblickt und beurteilen kann.

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Abschluss eines Aufhebungsvertrags – Tipps & Hinweise

Wenn Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen möchte, sollten die folgenden Aspekte unbedingt beachtet werden:

1. Erforderliche und sinnvolle Inhalte eines Aufhebungsvertrags

Lesen Sie den Entwurf des Aufhebungsvertrags gründlich und prüfen Sie diesen auf inhaltliche Vollständigkeit. Ein arbeitnehmerfreundlicher Aufhebungsvertrag sollte nicht nur juristisch korrekt sein, sondern dem Arbeitnehmer auch optimale Bedingungen für den weiteren beruflichen und finanziellen Weg sichern – z.B. im Hinblick auf die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und die Umgehung von „Steuerfallen“.

Erforderliche Regelungen eines arbeitnehmerfreundlichen Aufhebungsvertrags

Folgende Elemente sollte ein arbeitnehmerfreundlicher Aufhebungsvertrag immer enthalten – siehe auch unsere Vorlage für einen Aufhebungsvertrag (Muster) und unsere Checkliste (beides unten): 

  • Allgemeines: Beendigung des Arbeitsverhältnisses „auf Initiative des Arbeitgebers“. Diese Formulierung wird oft in der Präambel des Vertrages zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (wegen Aufhebungsvertrag) eingefügt, ergänzt durch „zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen“ (s.o. zu den Vor-und Nachteilen eines Aufhebungsvertrags).
  • Beendigungsdatum: Es muss geregelt werden, zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis enden soll. Zur Vermeidung von Sperrzeiten sollte die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
  • Zahlung und Höhe einer Abfindung: Der Vertrag sollte immer die Zahlung und die Höhe einer – angemessenen, also fairen – Abfindung erhalten. Bei Aufhebungsverträgen wird fast immer eine Abfindung gezahlt (s.o.), deren Höhe klar und „ohne Bedingungen“ geregelt sein sollte. Der Zahlungszeitpunkt sollte auch geregelt sein. Er kann aber – v.a. aus steuerlichen Gründen – ins Ermessen des Arbeitnehmers gestellt werden. Die steuerliche Optimierung der Zahlungszeitpunkte unbedingt vor Unterschrift mit Steuerberater besprechen.
  • Variable Vergütungselemente: Soweit anwendbar, sollten Regelungen zur (vollständigen) Auszahlung (100%) von Boni, Tantiemen, Prämien, Aktien/Optionen usw. getroffen werden (ggf. zeitanteilig)
  • Urlaub: Oft wird im Vertrag festgehalten, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zusteht. Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstage ausspricht (s.u.), sollten Sie sich überlegen, ob sich das für Sie rechnet.
  • Abgeltung von Überstunden: Haben Sie noch Überstundenguthaben auf Ihrem Arbeitszeitkonto, dann ist das ein wichtiges Thema, das in den Vertrag einbezogen werden sollte.

Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden und von Ihrem Arbeitgeber oder einer vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden. Nicht rechtswirksam sind daher Aufhebungsverträge per E-Mail, Fax oder WhatsApp. Auch mündlich kann ein Arbeits­vertrag nicht aufgehoben werden.

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Sinnvolle Regelungen eines arbeitnehmerfreundlichen Aufhebungsvertrags

Zusätzlich sind folgende Regelungen im Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer empfehlenswert:

  • Freistellung: In vielen Verträgen wird vereinbart, dass der Mitarbeiter bis zum Beendigungstermin von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Allerdings können Freistellungen auch widerruflich (d.h. Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer „zurückrufen“) sein; unwiderruflich ist besser.
  • Turbo-/Sprinterklausel: Bei längeren Kündigungsfristen erlaubt die Sprinterklausel dem Arbeitnehmer, vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden – oft gegen eine zusätzliche Abfindung statt Gehalt.
  • Zeugniserteilung: Im Aufhebungsvertrag wird häufig auch eine Zeugnisregelung getroffen. Typisch ist diese Klausel: „Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.“ Das ist nicht klar genug, denn das kann auch ein “nur befriedigendes” Zeugnis sein, sodass man unbedingt auf eine konkrete Regelung im Aufhebungsvertrag achten sollte, um missverständliche Formulierungen im Arbeitszeugnis zu vermeiden. Entweder man nimmt das fertige Zeugnis als Anlage zum Aufhebungsvertrag oder verwendet eine Formulierung wie „Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Mitarbeiter ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Note Sehr gut auszustellen“
  • Ausgleichsklausel (mit Ausnahmen für offene Ansprüche): Verbreitet ist eine Bestätigung, dass keine weiteren Ansprüche bestehen – außer den explizit genannten (z. B. Abfindung, Zeugnis, Gehalt, Boni, Urlaub)
  • Sonstiges: Meist finden sich noch Regelungen zum Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht sowie zur Rückgabe von Firmeneigentum und Arbeitsmitteln im Vertrag. Aus Arbeitnehmersicht sind solche Klauseln in der Regel entbehrlich.

Gleichen Sie den Entwurf eines Aufhebungsvertrages auch mit unserer (arbeitnehmerfreundlichen) Vorlage für einen Aufhebungsvertrag (Muster) ab.

2. Vereinbarung einer fairen Abfindung

Wenn Ihnen eine Abfindung angeboten wird, untersuchen Sie die Höhe der Abfindung genau. Wann eine Abfindung als “fair” anzusehen ist, hängt von den konkreten Umständen Ihres Falles ab. Grundsätzlich hängt die Höhe der Abfindung von Beschäftigungsdauer und Gehalt ab. Teilweise werden zwischen 1,0 und 1,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vereinbart – zum Teil aber auch mehr. Grade bei längerer Beschäftigung sollte man sich bei Verhandlungen über die Höhe der Abfindung rechtlich und steuerlich beraten lassen, um teure Fehler zu vermeiden. Eine initiale Prüfung der Bandbreite einer Abfindungszahlung können Sie mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner vornehmen:

3. Ausreichende Bedenkzeit zum Prüfen des Vertrags

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer erst einige Tage Bedenkzeit fordern – nie sofort unterschreiben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beraten lassen.

Wird man als Arbeitnehmer zu einem Gespräch gebeten und soll dort ohne vorherige Bedenkzeit unmittelbar einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, kann dies sogar als Überrumpelung gewertet werden. Ein in einer solchen Drucksituation geschlossener Aufhebungsvertrag kann unter Umständen unwirksam sein – abhängig von den konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls.1

Oft stammt der Vertragsentwurf von Arbeitgeberseite. Wir empfehlen daher allen Arbeitnehmern, sich zumindest kurz mit einem Experten für Arbeitsrecht zu besprechen, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist und ein von Arbeitgeberseite vorgelegter Vertragsentwurf irgendwelche “rechtlichen Fallstricke” enthält. 

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4. Berücksichtigung und Optimierung Ihrer steuerlichen Situation

Ihre Abfindung unterliegt der Einkommensteuer (und ggf. auch dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer). Und entscheidend für Sie muss sein, was nach Steuern letztlich „hinten rauskommt“. Idealerweise berücksichtigen Sie die steuerlichen Folgen daher bereits bei Verhandlung Ihres Abfindungspakets. Denn es gibt einige Dinge, die man tun kann, um seine Steuerlast zu mindern. Zahlreiche Steuertipps finden Sie in unserem Artikel zur Besteuerung von Abfindungen. Und unser Brutto-Netto-Abfindungsrechner (Abfindung) gibt Ihnen eine erste Einschätzung zu den steuerlichen Folgen Ihres „Abfindungspakets“.

5. Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag?

Eine zentrale Frage für unsere Partneranwälte ist bei Abschluss vieler Aufhebungsverträge: Bekommt man als Arbeitnehmer trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld? Sehr berechtigte Frage, denn oft führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre. Das bedeutet, dass man bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld erhält. Diese Sperrzeit tritt sehr oft ein, wenn die Agentur davon ausgeht, dass man das Arbeitsverhältnis mit dem Aufhebungsvertrag „freiwillig“ aufgegeben hat.

Das muss aber kein Problem sein: Viele nehmen eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bewusst in Kauf – etwa wenn bereits ein neuer Job in Aussicht ist und sowieso keine Arbeitslosigkeit entsteht, oder sie finanziell abgesichert sind. Wird zudem eine Abfindung gezahlt, sehen manche darin einen ausreichenden Ausgleich für die finanzielle Lücke durch die Sperrzeit.

Alle anderen Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehen, sollten sich unbedingt vorab mit einem Rechtsanwalt oder der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um mögliche Konsequenzen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld vorab zu klären. Ohne vorherige Rücksprache kann es passieren, dass eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt wird. Das bedeutet, dass man fast ein Vierteljahr kein Einkommen hat!

Durch geschickte Formulierung des Vertrags und eine nachvollziehbare Begründung – zum Beispiel betriebsbedingte Umstände – lässt sich die Sperrzeit jedoch oft vermeiden, so dass man trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld „von Anfang an“ erhält. Daher ist eine rechtliche Beratung oder die vorherige Abstimmung mit der Agentur für Arbeit dringend anzuraten.

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Checkliste Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Wenn man von Arbeitgeberseite einen Entwurf eines Aufhebungsvertrages vorgelegt bekommt, sollte man diesen gründlich überprüfen. Die folgende Checkliste gibt Anhaltspunkte für die aus Sicht des Arbeitnehmer notwendigen (und sinnvollen) Inhalte:

ThemaInhalte
Präambel• Beendigung des Arbeitsverhältnisses „auf Veranlassung des Arbeitgebers“ (zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Aufhebungsvertrag)
Beendigung Arbeitsverhältnis• Beendigungsdatum korrekt und vollständig eingetragen?
• Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist (zur Vermeidung von Sperrzeiten)?
• Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag berücksichtigt?
Arbeitsleistung und Vergütung• Vergütung bis Vertragsende geregelt?
• Erfüllungspflicht des Mitarbeiters bis zum Ende festgelegt?
• Abfindungshöhe und Zahlungsmodalität klar definiert?
• Weitere Zahlungsansprüche (Boni, Tantiemen, Prämien, Aktien/Optionen, etc.) geregelt?
• Abgeltung aller gegenseitigen Ansprüche vereinbart?
Freistellung und Urlaub• Zeitraum der Freistellung eingetragen?
• Fortzahlung der Vergütung während Freistellung enthalten?
• Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche angerechnet?
• Hinweis auf Sperrzeitvermeidung enthalten?
Turboklausel• Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung geregelt?
• Frist zur Ausübung der Klausel angegeben?
• Kein Abzug bei Abfindung trotz vorzeitigem Ausstieg?
• Weitergeltung der Freistellungsregelungen bei vorzeitigem Ausstieg?
Vertraulichkeit
(Optional)
• Vertraulichkeit über interne Informationen dauerhaft vereinbart?
• Geheimhaltung des Vertragsinhalts durch beide Seiten geregelt?
Rückgabe von Arbeitsmitteln und Daten
(Optional)
• Rückgabe aller Materialien, Datenträger, Unterlagen geregelt?
• Verpflichtung zur unaufgeforderten Rückgabe enthalten?
Zeugnis
(Optional)
• Anspruch auf qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis („Sehr gut“) enthalten?
• Zwischen- und Endzeugnis zeitlich klar geregelt?
• Zusendung weiterer Bescheinigungen nach Vertragsende geregelt?
Sozialversicherungsrechtliche Hinweise• Hinweis auf mögliche Sperr-/Ruhezeiten beim ALG enthalten?
• Mitarbeiterverpflichtung zur eigenständigen Information?
• Hinweis auf Pflicht zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit?

Gleichen Sie den Entwurf eines Aufhebungsvertrages auch mit unserer (arbeitnehmerfreundlichen) Vorlage für einen Aufhebungsvertrag (Muster) ab.

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Muster Aufhebungsvertrag: Vorlage als PDF zum Download

Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen oder Angabe von Kündigungsgründen. Damit dabei keine wichtigen Punkte übersehen werden, ist eine rechtssichere Vorlage unerlässlich. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster für einen Aufhebungsvertrag als PDF zum Download zur Verfügung und erklären, worauf Sie beim Einsatz der Vorlage achten sollten. So können Sie sicherstellen, dass die einvernehmliche Trennung reibungslos und rechtlich korrekt verläuft.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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  1. BAG v. 16.01.1992, Az. 2 AZR 412/91 ↩︎

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