Auflösungsvertrag: Besonderheiten, Vor- und Nachteile zum Thema

  • Timo Sauer
  • 28. März 2025
  • 12:29

Ein Auflösungsvertrag, auch bekannt als Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvereinbarung, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Häufig ist eine Abfindung für den Arbeitnehmer Teil dieser Vereinbarung. Wenn Ihnen ein solcher Vertrag angeboten wird, haben Sie – im Gegensatz zur Kündigung – die Entscheidungsfreiheit, ob Sie annehmen oder ablehnen möchten.

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Das Wichtigste zum Thema
  • Definition und Zweck: Ein Auflösungsvertrag, auch Aufhebungsvertrag genannt, regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und stellt eine Alternative zur Kündigung dar.
  • Schriftform erforderlich: Der Auflösungsvertrag muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein.
  • Sorgfältige Prüfung durch den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer sollte den Vertrag gründlich prüfen (lassen) und, wenn notwendig, auch ablehnen.
  • Mögliche Abfindungszahlung: Eine Abfindung kann Bestandteil des Auflösungsvertrags sein und sollte klar geregelt werden.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Nach Abschluss des Auflösungsvertrags kommt es in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
  • Rechtliche Beratung empfohlen: Bei Unsicherheiten oder Zweifeln sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt hinzuziehen, um rechtliche Beratung zu erhalten.
  • Risikobewertung: Der Abschluss eines Auflösungsvertrags kann in der Praxis Risiken bergen, weshalb eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile wichtig ist.

Was ist ein Auflösungsvertrag?

Ein Auflösungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Vertrag muss schriftlich abgefasst sein. Er sollte alle noch offenen Ansprüche zwischen den Vertragsparteien und sämtliche Punkte rund um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. Mehr Info dazu im Kapitel Inhalt und Form des Vertrages. Da es sich um einen Vertrag handelt, muss der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen. 

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Vor- und Nachteile eines Auflösungsvertrags

Ein Auflösungsvertrag kann sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Daher sollten Arbeitnehmer gründlich prüfen, ob sie zustimmen sollten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die einzelnen Vertragsklauseln sowie die Angemessenheit der angebotenen Abfindung zu prüfen. Kommt ein Vertrag nicht zustande, bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Die Beendigung kann dann durch eine Kündigung erfolgen.

Vorteile eines Auflösungsvertrags

Je nach individueller Situation kann ein Auflösungsvertrag auch vorteilhaft sein:

  • Abfindungszahlung: In vielen Fällen wird eine Abfindung vereinbart, die manchmal höher verhandelt werden kann als ursprünglich vom Arbeitgeber angeboten.
  • Flexible Vertragsbeendigung: Es besteht keine Bindung an die gesetzlichen Kündigungsfristen, was besonders vorteilhaft ist, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle hat und diese schnell antreten möchte.
  • Verhandlungsspielraum: Viele Bedingungen des Auflösungsvertrags sind verhandelbar, sodass der Arbeitnehmer Einfluss auf die Vertragsdetails nehmen kann.

Nachteile eines Auflösungsvertrags

Obwohl ein Auflösungsvertrag Chancen bieten kann, gibt es auch mehrere Nachteile:

  • Verlust des Kündigungsschutzes: Mit der Vertragsauflösung entfällt der gesetzliche Kündigungsschutz, einschließlich des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder sowie während des Mutterschutzes und der Elternzeit.
  • Betriebsratsanhörung entfällt: Anders als bei Kündigungen findet keine Anhörung durch den Betriebsrat statt.
  • Keine Kündigungsschutzklage möglich: Eine Kündigungsschutzklage scheidet bei einem Auflösungsvertrag aus.
  • Verlust von Zusatzrenten: Zusätzliche Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge oder dem öffentlichen Dienst können entfallen, wenn diese an eine Mindestbeschäftigungszeit gebunden sind.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Es kann zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes kommen, was bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit gekürzt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird.

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Inhalte: Was regelt ein Auflösungsvertrag?

Ein Auflösungsvertrag regelt alle wesentlichen Aspekte der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Hier sind die wichtigsten Bestandteile eines solchen Vertrags:

  1. Schriftform: Ein Auflösungsvertrag muss schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterschrieben werden, um rechtskräftig zu sein. Mündliche Abmachungen oder Abschlüsse per Fax, E-Mail oder WhatsApp sind nicht zulässig.
  2. Beendigungszeitpunkt: Der Vertrag sollte das genaue Datum enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Tipp: Sofern der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen muss, muss die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden, da ansonsten Ruhenszeiten (verspätete Auszahlungen) angeordnet werden können. 
  3. Freistellung: Oft wird auch eine Freistellung bei voller Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt vereinbart, die entweder widerruflich oder unwiderruflich sein kann. 
  4. Ordnungsgemäße Abrechnung und Vergütung: Es muss festgehalten werden, dass bis zum Beendigungszeitpunkt eine ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung erfolgen muss. Ist dies bei einer Erledigungsklausel (“alle Ansprüche sind erledigt”) nicht enthalten, besteht die Gefahr des Verlustes.
  5. Abfindung: Falls eine Abfindung vereinbart wurde, sollte der Vertrag die genaue Höhe und die Art und den Zeitpunkt der Auszahlung (gestückelt, als Gesamtbetrag oder zusätzlich zum Gehalt) festlegen.
  6. Resturlaub: Der Vertrag sollte auch klären, wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer zustehen und wie dieser Resturlaub abgegolten wird. Bei einer Freistellung wird der Resturlaub oft angerechnet. Eine Pflicht zur Anrechnung besteht nicht. Sie liegt allein im Interesse des Arbeitgebers.
  7. Überstunden: Gesammelte Überstunden müssen entweder vor der Beendigung ausgeglichen oder können im Rahmen der Freistellung abgegolten werden.
  8. Arbeitszeugnis: Der Vertrag sollte eine Klausel enthalten, wie das Arbeitszeugnis ausfällt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Note der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Vertrag festgelegt werden. Auch die Formulierung einer Schlussformel sollte geklärt werden.
  9. Organisatorisches: Andere Regelungen wie Geheimhaltungspflichten, Wettbewerbsverbote sowie die Rückgabe von Schlüssel oder Arbeitsmitteln (z.B. Diensthandy) sollten ebenfalls im Vertrag stehen.
  10. Unterschriften: Der Auflösungsvertrag muss von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden. Es ist nicht notwendig, jede Seite zu unterschreiben, solange der Vertrag eindeutig zusammengefasst ist und die Unterschriften auf einer Seite erfolgen.

Durch die Einhaltung dieser Punkte wird sichergestellt, dass der Auflösungsvertrag alle relevanten Aspekte abdeckt und für beide Parteien klare Regelungen trifft.

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Abfindung im Auflösungsvertrag

Eine Abfindung ist oft ein wesentlicher Bestandteil eines Auflösungsvertrags und dient dazu, das Arbeitsverhältnis schnell und reibungslos zu beenden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden:

  • Verhandlungsgeschick: Ihre Fähigkeit, die Bedingungen auszuhandeln, kann wesentlich zur Höhe der Abfindung beitragen.
  • Finanzielle Situation des Unternehmens: Die wirtschaftliche Lage Ihres Arbeitgebers spielt eine erhebliche Rolle dabei, wie viel Abfindung Ihnen angeboten wird.
  • Dauer der Beschäftigung: Längere Betriebszugehörigkeit kann die Höhe der Abfindung erhöhen.
  • Persönliche Umstände: Faktoren wie Familienstand, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung oder andere persönliche Lebensumstände können ebenfalls die Abfindungsberechnung beeinflussen.

Um herauszufinden, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen könnte, nutzen Sie unseren Online-Abfindungsrechner.

Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seine eigenen Interessen wahren. Bei Unsicherheiten sollte er deshalb einen Anwalt, Betriebsrat oder Gewerkschaft hinzuziehen. Der Arbeitgeber hat keine allgemeinen Hinweis- und Aufklärungspflichten. Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung eine solche Pflicht haben:

Auslösungsvertrag vom Arbeitgeber initiiert

Wenn der Auflösungsvertrag aufgrund seiner Initiative und in seinem Interesse zustande kommt. Es muss sich im Einzelfall aus den Umständen ergeben, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte Aufklärung davor bewahrt werden muss, sich wegen seiner Unkenntnis selbst zu schädigen.

Beispiele: Der Arbeitgeber muss in den Verhandlungen zum Auflösungsvertrag grundsätzlich nicht auf mögliche Sperrzeiten, mögliche Steuernachteile oder anderweitige Einkommensverlusten (dort wurde der bisherige Vertrag aufgehoben und ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen) hinweisen. Die Gerichte stellen auf jeden Einzelfall ab.

Arbeitnehmer unverschuldet ohne Kenntnisse seiner Rechte

Wenn der Arbeitnehmer ohne Verschulden seine Rechte nicht kennt, während der Arbeitgeber unschwer Auskunft geben kann. Je größer das erkennbare Informationsbedürfnis ist und je einfacher die Auskunftserteilung, je eher die Rechtsprechung eine Hinweispflicht bejaht.

Beispiele: Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er bestimmte Ansprüche gegenüber bestehende Unfallversicherung rechtzeitig melden muss, da der Arbeitgeber diese Fristen aus dem eigenen Vertrag kennt, der Arbeitnehmer aber nicht. Weiter kann es z.B. bei der Berechnung offener Provisionsansprüche beim Abschluss des Auflösungsvertrages für den Arbeitnehmer schwierig sein, diese aufgrund fehlender Angaben (Umsatzzahlen etc.) zu beziffern. Da der Arbeitgeber über diese Zahlen verfügt, ist seine Auskunft unschwer zu erteilen.

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Häufige gestellte Fragen (FAQ)

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